Erstellt am 23.03.2012 um 15:36 Uhr von Dutch
Wofür? Die ist laut ArbSchG Pflicht
Erstellt am 23.03.2012 um 15:46 Uhr von gironimo
... naja - Pflicht hin und her - da besteht beim Aalbauer vielleicht noch ein Regelungsbedarf über das wie.
Aber nein - ich habe auch keine BV dazu.
Erstellt am 23.03.2012 um 15:58 Uhr von Bakunin
Meinst Du die Vorsorgeuntersuchung G 25? Das ist keine Pflichtuntersuchung, daher ist der Weg über eine BV wohl schon der richtige (zumindest, wenn in der BV auch geregelt ist, was mit den AN passiert, die die G 25 zeitweise oder auf Dauer nicht bestehen). Eine Muster-BV zu dem Thema würde mich auch interessieren.
Erstellt am 23.03.2012 um 16:33 Uhr von blackseven
Empfehlungen für den Inhalt einer Betriebsvereinbarung
siehe:
http://www.vbg.de/apl/zh/bgi5137/2.htm
Erstellt am 23.03.2012 um 19:25 Uhr von Kölner
@all
Ihr wollt hier doch nur Schabernack treiben, oder?