G 25 Untersuchung
Hallo Kollginnen und Kollegen, unser Geschäftsführer möchte mit uns eine BV zur G 25 Untersuchung abschließen, dh alle Mitarbeiter sollen sich dieser G 25 unterziehen, was haltet ihr davon, auf was sollen wir achten und die Untersuchung ist doch eigentlich freiwillig, oder?
Community-Antworten (7)
09.06.2011 um 13:09 Uhr
@BRZAB, was möchte der arbeitgeber denn in der BV regeln?? Ist dich alles gesetzlich geregelt. §§ 1 ArbMedVV ff.
09.06.2011 um 13:44 Uhr
@SuzieQ Auszug aus seiner email: ..möchte ich mit Ihnen eine BV Sucht abschließen, da wir mit verhaltensauffälligen und benachteiligten Menschen arbeiten, und unsere Mitarbeiter eine große Verantwortung tragen. Zusätzlich sind wir gehalten regelmäßig die G 25 durchzuführen: Grundsätzlich ist dies eine freiwillige Untersuchung und muss durch diese BV zur Pflicht werden. Nur so kann ich als Unternehmesverantworlicher gewährleisten, dass unsere Fahrzeugführer gesundheitlich in der Lage sind, betriebliche Fahrzeuge zu führen. Wenn ich dies nicht mache, kann man mich bei einem Unfall mit Verletzten belangen.
Die Freiwilligkeit der G 25 Untersuchung kann doch nicht durch eine BV aufgehoben werden? Zudem haben wir eine Betriebsordnung, welche eindeutig und klar definiert den Umgang mit Alkohol und anderen Drogen definiert! Ich bin mir auch nicht so ganz sicher was er mit der BV Sucht erreichen will?
09.06.2011 um 14:00 Uhr
@BRZAB, zur Pflicht kann er diese Untersuchung auch nicht durch eine BV veranlassen. Allerdings, kann er bei Zweifel (Sehkraft oö) schon den Nachweis durch den Arbeitnehmer einfordern.
09.06.2011 um 14:02 Uhr
Ist dich alles gesetzlich geregelt. §§ 1 ArbMedVV ff.
Knapp daneben... Die ArbMedVV bezieht sich nicht auf die G25 (Anhang!).
Ein Anwendungsproblem der G25 ist ja, das es eben keine eigenständige Rechtsvorschrift gibt die die Anwendung vorschreibt. Genau diese Rechtsvorschrift will der AG ja schaffen mit dieser BV.
was haltet ihr davon,
Ganz klar: Der Betriebsrat hat folgende allgemeinen Aufgaben:
Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
(§80 BetrVG)
Es ist doch wohl i.d.R. so, das es die AG sind die sich gegen alles sträuben was nicht verbindlich vorgeschrieben ist, also auch gegen die G25. Wenn der AG diese von sich aus anbietet sollte der BR die angebotene Hand ergreifen.
Die Vorsorgeuntersuchung G25 soll schließlich bei "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" weitergehende Schäden wegen Eignungsmängeln verhindern. Natürlich steht im schlimmsten Fall eine personenbedingte Kündigung im Hintergrund wenn ein AN die Eignung verliert, aber das ist immer noch das geringere Übel gegenüber dem potentiellen Risko: (Unfall-) Tod!
Und genau hier kommt der BR ganz besonders ins Spiel: In diese BV gehört nicht nur hinein das die AN verpflichtet sind an der G25 teilzunehmen und wie oft, sondern vor allem eben auch Regeln, welche Pflichten der AG hat wenn die G25 mal einen negativen Bescheid oder einfach nur Handlungsbedarf aufzeigt. Da kommt dann die ganze Bandbreite der MB zum Tragen, als da sind:
- Verpflichtung dem AN einen anderen geeigneten Arbeitsplatz anzubieten
- Verpflichtung zum Tragen gesundheitlicher Rehabilitationsmaßnahmen
- Verpflichtung zur Abwendung oder Milderung gesundheitlicher Mängel etc., etc. Ob der BR damit durchkommt (oder überhaupt berechtigt wäre derartiges zu verlangen) steht auf einem anderen Blatt. Aber zumindest VERSUCHEN muß man es. Der AG sieht sich ja offenbar auch in der Pflicht (insbesondere da er bei einem durch Unterlassung dieser Untersuchungen begünstigten Schaden auch in die Haftung kommen oder selbst Schaden erleiden kann), insofern: Eine Hand wäscht die Andere....
BTW: Natürlich stelle ich die Sache optimistisch dar, aber was Ihr als BR wollt und/oder erreichen könnt, das müßt ihr selber wissen.
09.06.2011 um 14:10 Uhr
##Wenn der AG diese von sich aus anbietet sollte der BR die angebotene Hand ergreifen.##
Er muß sie anbieten!! Ich kann sie aber bei einem Arbeitsmediziner meines Vertrauens durchführen. (eigene Kosten)
09.06.2011 um 15:03 Uhr
@rkoch und Suzie@ Danke für eure Gedanken, ich werde das Thema aufbereiten, mit meinem Gremium die Situation ganzheitlich betrachten(Vor-und Nachteile für AN) und die sACHE NOCHMALS PERSÖNLICH MIT MEINEM gESCHÄFTSFÜHRER BESPRECHEN: dANKE
09.06.2011 um 19:12 Uhr
Eine Untersuchung die vom gesetz her freiwillig ist, kann auch nicht per BV zur Pflicht werden. Die BV wäre hier ungültig.
Das sollte ein BR wissen und auch beachten. Einfach auch nur, um hier zu vermeiden, dass der AG dann druck auf Beschäftig ausübt den es nicht geben kann.
Der BR müsste hier dann eigentlich die AN aufklären, dass dieser Teil der BV NICHTIG wäre, also die AN eben nicht verpflichtet sind diese Untersuchungen zu machen,
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