Erstellt am 16.03.2012 um 12:12 Uhr von petrus
Guckst Du hier: http://www.tinojunghans.de/1.pdf
Erstellt am 16.03.2012 um 15:47 Uhr von nicoline
@Alina
ich glaube,dieser Link (kopieren und einfügen) kann Dir bestens weiterhelfen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=39655&keyword=rkoch&Nav=suchen&Thema=&qPage=13&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 19.03.2012 um 08:33 Uhr von rkoch
Kleine Ergänzung zu damals: Da Du eine "paritätische Kommission" erwähnst geht es vermutlich um Eingruppierung nach TV.
Da gibt es anstatt §101 BetrVG i.d.R. eine andere Regelung, nämlich die tarifliche Schlichtung. Also nachschauen ob am Ende des Eingruppierungsprozesses im TV irgendwas steht wie "Bei Nichteinigung ist gemäß §XX TV zu verfahren". Dann da nachlesen wohin dieser Verweis zeigt. I.d.R. ist das dann die tarifliche Schlichtung.
Man kann sich darüber streiten ob die tarifliche Schlichtung dann zwingend ist oder ob der rechtliche Weg des §101 dann auch noch möglich ist. Man kann aber einfach mal beide Wege versuchen. Im Zweifelsfalle wird der AG die Sache dann schon vom gerichtlichen Weg in die Schlichtung umbiegen....