Hallo zusammen,
unser BR beschäftigt sich gerade mit einer paritätischen Kommission bezüglich Eingruppierung. Mich würde nun interessieren, wenn wir als BR einer Eingruppierung widersprechen bezügl. Neueinstellung, wie ist der weitere Werdegang??? Kann der AG trotzdem den neuen MA mit seinen Vorstellungen eingruppieren oder muss er sich die Zustimmung vom Gericht holen? Wie ist das nochmal gleich????

DANKE für eure HILFE