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Eingruppierung

A
Alina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser BR beschäftigt sich gerade mit einer paritätischen Kommission bezüglich Eingruppierung. Mich würde nun interessieren, wenn wir als BR einer Eingruppierung widersprechen bezügl. Neueinstellung, wie ist der weitere Werdegang??? Kann der AG trotzdem den neuen MA mit seinen Vorstellungen eingruppieren oder muss er sich die Zustimmung vom Gericht holen? Wie ist das nochmal gleich????

DANKE für eure HILFE

1.21003

Community-Antworten (3)

P
Petrus

16.03.2012 um 13:12 Uhr

N
nicoline

16.03.2012 um 16:47 Uhr

@Alina

ich glaube,dieser Link (kopieren und einfügen) kann Dir bestens weiterhelfen:

http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=39655&keyword=rkoch&Nav=suchen&Thema=&qPage=13&Site=BR-Forum&Menue=show

R
rkoch

19.03.2012 um 09:33 Uhr

Kleine Ergänzung zu damals: Da Du eine "paritätische Kommission" erwähnst geht es vermutlich um Eingruppierung nach TV.

Da gibt es anstatt §101 BetrVG i.d.R. eine andere Regelung, nämlich die tarifliche Schlichtung. Also nachschauen ob am Ende des Eingruppierungsprozesses im TV irgendwas steht wie "Bei Nichteinigung ist gemäß §XX TV zu verfahren". Dann da nachlesen wohin dieser Verweis zeigt. I.d.R. ist das dann die tarifliche Schlichtung.

Man kann sich darüber streiten ob die tarifliche Schlichtung dann zwingend ist oder ob der rechtliche Weg des §101 dann auch noch möglich ist. Man kann aber einfach mal beide Wege versuchen. Im Zweifelsfalle wird der AG die Sache dann schon vom gerichtlichen Weg in die Schlichtung umbiegen....

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