Arbeitszeitveränderung mit Bereitschaftszeit
Hallo an alle, ich habe eine etwas komplizierte Frage. In unserem Herzkatheterlabor soll eine neue Arbeitszeitverteilung eingeführt werden, dass das mitbestimmungspflichtig ist, ist mir schon klar. Jetzt kommt das Problem. Die Mitarbeiter arbeiten in zwei Schichten: Frühschicht und Spätschicht mit Hausbereitschaft und gehen am nächsten Morgen nach Hause. Bis jetzt war es so, dass die Mitarbeiter wenn sie 8 h gearbeitet hatte + Bereitschaft, wurden Ihnen die Stunden am nächsten Tag angerechnet und sie konnten ohne Stundenabzug gehen. Jetzt soll das neue Modell eingeführt werden, indem sie im Spätdienst nur 4 h arbeiten ( also später kommen ), dann Bereitschaftdienst machen und dann nächsten Morgen nach Hause gehen. Jetzt würden Sie an dem Tag an dem sie nach Hause gehen - 4h angerechnet bekommen. Das versteht mein AG aber nicht, das die Mitarbeiter jetzt dann mit - h rauskommen. Gibt es irgendein Gesetz, Link oder Ähnliches mit dem ich das meinem AG verdeutlichen kann. Ich hoffe das war einigermaßen verständlich und Ihr könnt mir hilfreiche Tipps geben. Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (9)
16.03.2012 um 16:16 Uhr
ehrlich gesagt - ich verstehe es nicht. Da bisher niemand geantwortet hat, scheint es den Kollegen ähnlich zu gehen. Kannst Du vielleicht einmal eine Modellrechnung vorgeben?
16.03.2012 um 16:49 Uhr
Endlich meldet sich mal jemand, hattemir schon gedacht, dass es schwer zu verstehen ist. Die Mitarbeiter beginnen den Spätdienst um 11:45 Uhr arbeiten bis 20:15 Uhr und gehen dann in die Bereitschaft bis nächsten Morgen um 7:00 Uhr und gehen dann nach Hause, ohne das Ihnen Minusstunden anfallen. Wenn sie jetzt im Spätdienst nur vier Stunden arbeiten, also von 16:15 Uhr bis 20:15 Uhr und dann Bereitschaft machen und dann nächsten Tag nach Hause gehen werden Ihnen -4 angerechnet. Ich weiss hört sich irgendwie verworren an, aber das ist da auch alles nicht so ganz klar geregelt, wie sich was berechnet. Vielleicht hat jemand ein Hinweis, wo ich etwas zu diesem Thema finden kann.
16.03.2012 um 17:05 Uhr
Vielleicht sollte ich noch erwähnen das ihnen die Bereitschaftsstunden für den nächsten Tag angerechnet werden. Also sie machen 10,75 Stunden Bereitschaft, die werden für den nächsten Tag mit acht Stunden gerechnet und die restlichen 2,75 werden ausgezahlt. Also rechnet man von den 10,75 h Bereitschaft ja 4 Stunden noch für den Spätdienst und dann bräüchte man noch 8 h für den nächsten Tag,da würden dann 1,75h fehlen und sie bekommen keine Berietschaft mehr bezahlt. Ich merke gerade das sogar die Rechnungen des AG falsch ist.
16.03.2012 um 17:11 Uhr
Wieviele Stunden werden für die fast 11 Stunden Bereitschaft angerechnet a) "wenn nix ist" und b) für die Zeit, in der sie tatsächlich aktiv werden müssen? Wie oft kommt Fall b so vor? Wann haben sie nach Spätdienst + Bereitschaft den nächsten Dienst?
Das versteht mein AG aber nicht
Da ist er wohl nicht der einzige...
mit dem ich das meinem AG verdeutlichen kann
vielleicht andersherum: Lass Dir mal vom ArbGeb an einem Beispieldienstplan verdeutlichen, wie eure MA seiner Meinung nach auf ihre Wochenstundenzahl kommen.
16.03.2012 um 18:29 Uhr
molle wird ein TV angewendet?
16.03.2012 um 19:32 Uhr
@molle
ich bin schon überrascht das 10,75 Std. angerechnet werden. Deshalb beantworte doch bitte einmal die Frage von Nicoline.
Was habt ihr den n für eine Auslastung während der Bereitschaft? habt ihr einen Musterplan für die nächsten Monate vorgelegt bekommen? Wer arbeitet zu der Zeit die die Kollegen später kommen? Warum will der AG die AZ ändern?
17.03.2012 um 12:34 Uhr
@molle
kannst du eure Hausbereitschaft erklären.
Wichtig dabei wäre Rufbereitschaft bzw. Bereitschaft.
Wer gibt den Aufenthaltsort wärend der Bereitschft vor, AG oder AN. Gibt es Zeitangaben nach \"Alarmierung\", an denen ihr \"vor Ort\" sein müsst.
u.a. sind diese Faktoren erstmal zu klären, um die Arbeitszeit zu berechnen.
17.03.2012 um 12:44 Uhr
"kannst du eure Hausbereitschaft erklären.
Wichtig dabei wäre Rufbereitschaft bzw. Bereitschaft."
Es kann nur um einen regulären Bereitschaftsdienst gehen, also Anwesenheit mit Bereitschaft zur sofortigen Arbeitsaufnahme ...
18.03.2012 um 16:02 Uhr
Womit man sich unnützerweise nicht alles befasst, an seinem freien Sonntag, ts,ts,ts, aber, diese Frage läßt mich einfach nicht los.
*Spätschicht mit Hausbereitschaft * ich geh davon aus, dass BD gemeint ist und bei BD hat der AG das Recht, den Aufenthaltsort zu bestimmen, was bei Euch das KH ist.
wenn sie 8 h gearbeitet hatte + Bereitschaft, wurden Ihnen die Stunden am nächsten Tag angerechnet und sie konnten ohne Stundenabzug gehen. Allein dieser Satz führt schon zu Verwirrung, denn es werden ja Stunden abgezogen, allerdings von den BD Stunden die in Arbeitszeit umgewandelt werden und so nur noch zu einem ganz geringen Teil in die Auszahlung gehen.
Jetzt würden Sie an dem Tag an dem sie nach Hause gehen - 4h angerechnet bekommen. Nö, eigentlich entsteht an dem Tag, an dem sie den verkürzten Spätdienst machen ein minus in der Regelarbeitszeit, vorausgesetzt, es wird für den nächsten Tag weiter so abgerechnet, wie bisher.
11:45 Uhr bis 20:15Uhr sind in meiner Rechnung 8 Std. AZ + halbe Stunde Pause => hier ist schon ein entscheidender Fehler im System. Da BD, rein arbeitszeitgesetzlich vollumfänglich als Arbeitszeit gerechnet wird, muss hier 45 Min Pause gemacht werden.
20:15 Uhr bis 07:00 Uhr = 10,75 Std. BD => alle, die nach einem TV arbeiten, wo der BD in bestimmten Stufen als Arbeitszeit angerechnet wird, wundern sich über Deine Aussage, dass jede BD Stunde gleichgesetzt wird mit einer normalen Arbeitsstunde.
Von 10,5 Std BD (45 min Pause am Tag des Spätdienstes zugrunde gelegt) müßten mit dem neuen AZ Modell also 12 Std. (4 vom verkürzten Spätdienst und 8 vom Tag nach dem BD) abgezogen werden, bleibt ein minus von 1,5 Std. und keine Bezahlung mehr.
Wie sieht es denn am Wochenende und an Feiertagen aus? Wie wird da gearbeitet?
Das versteht mein AG aber nicht, das die Mitarbeiter jetzt dann mit - h rauskommen. Hat er Euch denn mal vorgerechnet, wieso die MA ohne minus da raus kommen? Und habt Ihr ihm vorgerechnet, wie das minus zustande kommt?
Mit welcher Begründung will der AG das machen und wer zwingt den BR dem zuzustimmen?
Verwandte Themen
Wie wird Bereitschaftszeit definiert
ÄlterIn unserem Rettungsdienst haben wir eine verlängerte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, weil man davon ausgeht, dass am Tag mindestens drei Stunden Bereitschaftszeit enthalten sind. Das ist nach
Mitbestimmung bei Arbeitszeitveränderung
ÄlterHallo, in unserem Unternehmen lief die zeitliche Befristung für eine Mitarbeiterin ab, die als geringfügig Beschäftigte eingestellt war ab. Die ArbN erhält einen neuen befristeten Arbeitsvertrag üb
Arbeitszeitveränderung - müsste man so etwas in einer BV regeln?
ÄlterHallo zusammen, leider habe ich noch immer nichts gefunden zum Thema Arbeitszeitveränderung. Wo ist dazu etwas gesetzlich geregelt oder müsste man so etwas in einer BV regeln. Kann am Donnerstag ange
Weitere mögliche Instanzen nach gescheiterter Betriebsvereinbarung?
ÄlterHallo allerseits, der AG will, nachdem eine Arbeitszeitveränderung für eine Abteilung des Betriebs über Betriebsvereinbarung vom BR abgelehnt wurde, folgende weitere Instanzen begehen: a) alle
Entlohnung der Bereitschaftszeit?
ÄlterIm Dienstplan wird eine Nachtbereitschaft mit mit 4 Stunden Arbeitszeit angerechnet, bei einer tatsächlichen Anwesenheit von 10 Stunden. Der Dienst beginnt um 20.15 und endet um 6.15, dabei werden die