Hallo Betriebsräte(innen)

Ich habe folgendes Problem.
Als ich noch kein Betriebsratsmitglied war wurde mir 2008 eine Funktionszulage zugesichert. Diese wurde auch mit folgendem Wortlaut als Anlage meinem Arbeitsvertrag zugefügt.

"Der Mitarbeiter erhält im Falle der Ausübung folgender Tätigkeiten eine Funktionszulage von 2 Euro pro Stunde.

Tätigkeiten:
Konzepterstellung
Stellvertretung des Bereichsleiters xxxx
Controlling xxxx
Abwicklung und Instandhaltung xxxx

Diese Zulage wurde mir nun entzogen und ich muss mit 16 Prozent weniger Gehalt auskommen. Mal abgesehen davon dass ich persönlich die Gründe auf meine BR Arbeit zurück führe würde ich gerne wissen ob mir diese Zulage einfach so grundlos abgenommen werden kann. Laut einem BAG Urteil ist es doch so dass in der Anlage des Arbeitsvertrags Widerrufklauseln eingebaut sein müssen, welche bei mir meiner Ansicht nach fehlen.

Oder ist die Formulierung "Im Falle einer Ausübung" ausreichend um mir diese Zulage einfach wieder abnehmen zu können.

Wie müssen diese Widerrufsklauseln den formuliert sein und müssen Gründe mit angegeben werden?

Ein Antrag auf Versetzung ging beim BR auch nicht ein.

Über Eure Meinungen und Einschätzungen würde ich mich freuen.

Grüße

Karl Zaster