Hallo!
Eine Mitarbeiterin bekleidete eine Vollzeitstelle mit Personalverantwortung für 5 Mitarbeiter. Sie ging in den Mutterschutz mit anschließender Elternzeit: 6 Monate. Während dieser Zeit hatte eine der Untergebenen die Vertretungsfunktion in der Abteilung übernommen und erhielt hierfür eine Funktionszulage. Nun ist die Mitarbeiterin aus der Elternzeit zurück und arbeitet in Teilzeit. Der Betriebsrat hat keine Anhörung erhalten. Hätte der BR nicht eine erhalten müssen? Hätte die ehemalige Vollzeit- und nun Teilzeitstelle nicht innerbetrieblich ausgeschrieben werden müssen? Hat die Mitarbeiterin, die bislang die Vertretungsfunktion innehatte und hierfür eine Funktionszulage erhielt, einen Anspruch auf Fortzahlung einer anteiligen Funktionszulage, da sie die Vertretung ja weiterhin übernimmt, wenn die Teilzeit-Vorgesetzte nicht anwesend ist? Außerdem beinhaltet die Teilzeitbesetzung ja auch Arbeitsverdichtung für alle Kollegen in der Abteilung. Grundsätzlich unterstützen wir natürlich, wenn die Firma den Müttern Teilzeitarbeit ermöglicht.