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Streichung einer Zulage eines Betriebsratsmitglieds

S
schmolk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte(innen)

Seit 3 Jahren bekomme ich für verschiedene Tätigkeiten Funktionszulagen: Diese machen ca. 15 Prozent meines Stundenlohns aus. Seit dem ich Betriebsrat bin versucht mein Arbeitgeber mir diese Funktionszulage wieder abzunehmen.

In meinem Arbeitsvertrag heisst es: Der Mitarbeiter erhält eine Funktionszulage von ____ Euro im Falle einer Ausübung dieser Funktion.

Es wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte.

Grüße

Schmolk

90603

Community-Antworten (3)

K
Kölner

27.02.2011 um 12:05 Uhr

@schmolk Da greift § 78 BetrVG... Man müsste nur einen entsprechenden Brief aufsetzen.

S
Südmann

27.02.2011 um 12:21 Uhr

"Da greift § 78 BetrVG..." kann sein, muß aber nicht

kommt eher darauf an, was bezüglich dieser Funktion arbeits-/tarifvertraglich vereinbart ist z.b. ob es über Direktionsrecht gedeckt wäre, eine solche Funktion einseitig wieder zu entziehen oder ob eine Änderungskündigung nötig wäre

K
Kölner

27.02.2011 um 12:33 Uhr

@Südmann Du siehst mich staunen...

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