W.A.F. LogoSeminare

Funktionszulage und Leistungszulage

A
Andrea1979
Mai 2022 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

ich werde nach TVÖD bezahlt und erhalte seit 1 1/2 Jahren eine Leistungszulage in Höhe von 100 € brutto. Ich erhalte ab Mai 2022 eine Funktionszulage in Höhe von 250 € brutto, jedoch wird mir die Leistungszulage ab Mai 22 gestrichen. Die Leistungszulage wurde im Januar diesen Jahres für ein Jahr verlängert. Kennt sich jemand aus und weiß, ob das rechtens ist? Außerdem wurde mir die Funktionszulage nicht rückwirkend gewährt, obwohl ich einen Antrag bereits im Dezember 2921 gestellt habe. Ich freue mich über eine Antwort.

Liebe Grüße

55802

Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

11.05.2022 um 10:30 Uhr

Wer sich super mit dem TV auskennt ist die Gewerkschaft!

M
Muschelschubser

11.05.2022 um 11:06 Uhr

Leistungszulagen sind i.d.R. freiwillig und können jederzeit gestrichen werden.

Wenn nicht, hätte man das schon sehr konkret regeln müssen, das würde (z.B. im Falle bestimmter Zielerreichungsgrade) schon in Richtung variabler Vergütungsbestandteile gehen, und das wäre eine ganz andere Baustelle.

Funktionszulagen sind an eine Tätigkeit gebunden, und die Verknüpfung zur Tätigkeit ist (optimalerweise) irgendwo geregelt. Somit sind diese nicht so einfach ohne den Wegfall der Tätigkeit zu streichen.

Das ist der entscheidende Unterschied, weshalb die Entscheidung so herum auch rechtens aussieht.

Natürlich müsste man einen Blick in die konkreten Vereinbarungen werfen, und da hoffe ich dass Ihr eine Gewerkschaft im Hause habt oder dass Du selbst entsprechend organisiert bist.

Das selbe gilt für eine evtl. rückwirkend zu gewährende Zulage. Hier müsste ein Fachmann beurteilen, auf welcher Grundlage sie vereinbart wurde und wie das schriftlich festgehalten wurde.

Ihre Antwort