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Zusatzvereinbarung EDV/Administrator

K
kerstella
Jan 2018 bearbeitet

ist es zulässig vom Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung zu vereinbaren, in der drin steht, dass Netzwerkadministrator(als Zusatzaufgabengebiet) , in der REgel außerhalb des laufendes BEtriebes, vorzugsweise freitagnachmittag oder unter der Woche abends zusätzlich zur Arbeitszeit geleistet werden muß? Muß ich diese Zusatzvereinbarung unterschreiben???? Kann mich der Arbeitgeber dazu zwingen, was passiert wenn ich das nicht unterschreibe?

Mfg Kerstin

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Community-Antworten (1)

K
karlie

13.03.2012 um 19:08 Uhr

Man hat einen ArbV. Dazu muss man keine weiteren Zusatzvereinbarungen unterschreiben. Hat ihr einen BR? Was sagt der zum Willen des AG?? Man muss auch außerhalb der Arbeitszeit nicht arbeiten. Übertsunden nur wenn im ArbV/TV steht dasss man solche machen muss. Auch dann ist der BR zwingend dabei, er muss sie erlauben. Gilt auch für Rufbereitschaften und/oder Bereitschaftszeiten/ - dienste . Weiter ist dabei auch immer das ArbZG zu beachten. Bereitschaftszeiten zählen als Arbeitszeit sind zu vergüten und bei der tägl./wöchtenl. Höchstarbeitszeit lt. ArbZG zu berücksichtigen. Bei Rufbereitschaften sind die Zeiten ab Anruf = Arbeitszeit.

Auch wenn man ggf. Dinge (EDV) von zu Hause aus erledigt!

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