Zustimmung des BR bei Zusatzvereinbarung der GL mit AN?
Hallo, lt. ETV arbeiten wir 38 Std./Woche, die durch eine Zusatzvereinbarung des BR mit der GL auf 40 Std. für 3 Monate erhöht wurde. Die GL möchte nun diese Zusatzvereinbarung um weitere 3 Monate verlängern (Antrag an den BR ist anscheinend bereits erfolgt). Der BR wird diesem Antrag möglicherweise nicht zustimmen, da mögliche Einstellungen nicht erfolgt sind u. viele MA wieder 38 Std arbeiten wollen. 1.Kann die GL eine Zusatzvereinbarung mit jedem AN einzeln ohne Mitbestimmung des BR abschließen? 2. Macht es überhaupt Sinn, wenn der BR der GL vorschlägt, die Vereinbarung mit den Kollegen, die freiwillig für diese Zeit 40 Std. arbeiten wollen unter Zustimmung des BR abzuschließen? Vielen Dank.
Community-Antworten (2)
06.01.2011 um 20:52 Uhr
Sieht der ETV bzw. der hier zu Grunde liegende MTV es überhaupt vor, dass der BR Arbeitszeitverlängerungen, also Erhöung des WAZ vereinbaren kann?
Wenn nein, ist eine solche Vereinbarung gar nicht statthaft. Dann könnte der AG dieses nur mit den AN jeweils. Aber auch nur bis zur Obergrenze der WAZ lt. ETV/MTV.
07.01.2011 um 20:54 Uhr
Im ETV ist eine Erhöhung der WEZ nicht geregelt, im MTV sind 35 Std. vorgesehen. Eine Quote von 13 % der Beschäfitigten dürfen einen 40Std.-Vertrag haben, die im ETV auf 30% (!) bis Laufzeitende erhöht wurde. Wenn sich der AG mit den AN auf so eine zeitlich befristete Vereinbarung einigt -hat dann der BR überhaupt eine Mitbestimmung???
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