Hallo zusammen,

bitte habt Nachsicht mit mir, denn mir wurde gekündigt und ich muss mich mit der rechtlichen Materie erst noch vertraut machen, da ich gegen die Kündigung klagen werde.

Zu meiner Situation: Ich arbeite für ein kleines EDV-Unternehmen. Dieses kleine EDV-Unternehmen wurde verkauft und der Betrieb ging in einem größeren EDV-Unternehmen auf. Dieses größere EDV-Unternehmen verfügt über mehr als zehn Mitarbeiter, so dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Die Arbeitsverhältnisse des kleinen EDV-Unternehmens wurden von dem größeren EDV-Unternehmen fortgeführt. Das kleine EDV-Unternehmen ist seit kurzem aufgelöst. Es besteht nicht mehr, nachdem der Betrieb in das größere EDV-Unternehmen einbezogen wurde. Das größere EDV-Unternehmen gehört zu einer Unternehmensgruppe, d.h. neben einem sehr großen "Hauptunternehmen" bestehen mehrere rechtlich eigenständige Unternehmen. Diese einzelnen Unternehmen sind in unterschiedlichen Bereichen gewerblich aktiv. Allerdings haben sowohl das sehr große "Hauptunternehmen" als auch die einzelnen Tochterunternehmen stets jeweils die gleichen Personen als Geschäftsführer. Auch gibt es eine einheitliche Personalabteilung, die sich um das Personalwesen kümmert. Für unsere EDV ist ein Mitarbeiter des sehr großen "Hauptunternehmens" verantwortlich. Von dem großen EDV-Unternehmen habe ich die Kündigung erhalten, weil das kleine EDV-Unternehmen ja nicht mehr besteht. Im sehr großen "Hauptunternehmen" existiert ein Betriebsrat.

Ich habe nun gehört, dass ein Betriebsrat vor einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung anzuhören ist. Unterbleibt die Anhörung, ist die Kündigung unwirksam. Nun stelle ein mir die Frage, ob der Betriebsrat auch in meinem Fall vor der Kündigung erst hätte angehört werden müssen. Dies setzt (nach meinem bisherigen Verständnis) allerdings voraus, dass dieser Betriebsrat überhaupt für mein Arbeitsverhältnis "zuständig" ist. Ich habe in diesem Zusammenhang gehört, dass es den Begriff des "gemeinsamen Betriebs" gibt und dass ein Betriebsrat sich auf einen solchen gemeinsamen Betrieb "erstrecken" kann. Ich stelle mir die Frage, ob dies in meinem Fall so ist, oder ob der Betriebsrat sich lediglich auf das sehr große "Hauptunternehmen" erstreckt. Wie kann ich mich selbst schlau machen? Wer kann mir weiterhelfen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine Anhörung des Betriebsrats bei einem Gemeinschaftsbetrieb hätte stattfinden müssen? Zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht möchte ich vorerst nicht gehen, weil einfach das Geld dafür fehlt. Darüber hinaus habe ich mich schon einmal selbst erfolgreich ohne Anwalt vor einem Arbeitsgericht "geschlagen" und sehe hier auch die Gelegenheit, weitere eigene Erfahrungen machen zu können.

Ich freue mich auf Antworten.