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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden von Teilzeitkräften

R
Raudi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb gibt es viele Mitarbeiter die in Teilzeit arbeiten, meistens 30 h/w ( Vollzeit bei uns 40 h/w). Auf Grund von Personalmangel werden die Kollegen jetzt voll ( also mit 40 h/w ) in die Dienstpläne mit eingeplant und bauen somit Überstunden auf, die sie dann irgendwann im Laufe der nächsten Monate wieder abbauen sollen, aber jeder weiß dass das in der Urlaubszeit gar nicht möglich ist und somit bestimmt in den Herbst reinrutschen wird. Die Mitarbeiter haben die Teilzeit aber gewählt, weil sie körperlich die Vollzeit nicht mehr schaffen. Jetzt meine Frage: Können die Mitarbeiter die Mehrarbeit ablehnen? Wie ist es gesetzlich geregelt, wieviel mehr Stunden Teilzeitkräfte eingeplant werden dürfen. Achso so etwas wie ein Stundenkonto gibt es bei uns noch nicht und auch noch keinen Tarifvertrag. Vielen Dank im Voraus.

1.21205

Community-Antworten (5)

S
seesee

12.03.2012 um 15:53 Uhr

Überstunden / Mehrarbeit ist vom Betriebsrat zu genehmigen.

S
Streikbrecher

12.03.2012 um 16:02 Uhr

Hallo, ist dieses eine ernst gemeinte Frage eines BR??? Denn, der BR hat doch bei Mehrarbeit die volle Mitbestimmung und kann und SOLLTE AUCH dann genau aus diesen Gründen dieser Mehrarbeit eben NICHT ZUSTIMMEN. Damit hat sich dann alles erledigt.

Auch einmal hier lese!!

http://www.business-wissen.de/personalmanagement/teilzeitkraefte-achtung-bei-mehrarbeit-und-ueberstunden/

und http://www.ra-kassing.de/arbeit/ueberstd/teilzeit.htm

R
rkoch

12.03.2012 um 16:56 Uhr

Hmm. Von BR hat Raudi nichts gesagt... Deshalb mal eine Antwort ohne Berücksichtigung der MB:

Können die Mitarbeiter die Mehrarbeit ablehnen?

AN sind grundsätzlich nicht per se verpflichtet Mehrarbeit zu leisten, sondern nur die im Vertrag vereinbarte AZ. Allerdings enthalten i.d.R. Arbeitsverträge deshalb immer eine entsprechende Klausel "der AN verpflichtet sich Mehrarbeit zu leisten". Sofern es eine solche Klausel nicht gibt, könnten die AN grundsätzlich die Mehrarbeit ablehnen. Ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt...

Wie ist es gesetzlich geregelt, wieviel mehr Stunden Teilzeitkräfte eingeplant werden dürfen.

Gar nicht... Auch für TZ-Kräfte gelten allein die Grenzen des ArbZG, also 8h/Tag im Durchschnitt, max. 10h/Tag absolut.

so etwas wie ein Stundenkonto gibt es bei uns noch nicht

Tja, dann könnte man darüber streiten ob der AG die Stunden nicht bezahlen müsste. Was steht dem im Arbeitsvertrag? Sofern dort nicht vereinbart ist das Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen ist (und i.d.R. dann auch WANN), ist Mehrarbeit grundsätzlich zu bezahlen.

G
gironimo

12.03.2012 um 17:41 Uhr

Also bleibt die Frage an Raudi: Fragst Du als Betriebsrat oder Arbeitnehmer?

B
blackseven

12.03.2012 um 19:26 Uhr

Es ist umstritten, ob der AG ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung einseitig dem Teilzeitbeschäftigten AN gegenüber Überstunden anordnen darf. Das BAG vertritt die Auffassung, der Teilzeitbeschäftigte habe mit der getroffenen Vereinbarung deutlich gemacht, dass er auf die Ableistung von Überstunden keinen Wert legt. Aus diesem Grund könne der AG auch nicht einseitig Überstunden anordnen. Soweit er dies aufgrund seines Direktionsrechts dennoch tun kann, dürfen den AN entsprechend ihrer Arbeitszeit nur anteilmäßig Überstunden aufgebürdet werden. Etwas anderes gilt nur, wenn der ArN sich freiwillig zur Ableistung der Überstunden bereit erklärt.

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