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Urlaub und Krankheit kein Verfall des Urlaubs nach 15 Monaten ArbG-Bonn 5Ca2499-11

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Laffo
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Mitstreiter, ich finde es wird immer verwirrender!!!! Demnach ist eine Schlechterstellung mittels TV möglich!

http://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Urlaub_und_Krankheit_kein_Verfall_des_Urlaubs_nach_15_Monaten_ArbG-Bonn_5Ca2499-11.html

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Community-Antworten (2)

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kunzundhinz

10.03.2012 um 13:41 Uhr

Nein, du legst hier die EuGH Rechtsprechung falsch aus. Früher war ein Ansammeln gar nicht möglich, dass ließ das Gesetz Bundesurlaunsgesetz nicht zu. Dann kam die Ändeurng durchden EuGH. Erst auf Unbegrenzt, dann das Rückrudern auf eine bestimmte Grenze, doch dazu, zur Festlegung der Grenze, bedarf es einer Rechtsgrundlage. Hier sagt nun das Gesetz, eine solche Rechtsgrundlage kann auch ein TV sein. Hier verhandeln ja dann zwei Partner, AG und AN-Vertretung.

L
Laffo

11.03.2012 um 15:25 Uhr

Komm ich nicht ganz mit??? Die Kammer erkennt an, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine 15 monatige Befristung gibt. Nun handeln TV-Parteien aus, dass nach max.15 Monaten der Anspruch auf Urlaub erloschen ist. Auf welcher Grundlage machen die das? Zumal § 13 Abs.3 S.3 BUrlG da eine Schlechterstellung für den AN ausschließt! Es ist mir ein Rätsel...

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