W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten trotz (Kinder-) Krankmeldung

I
IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wenn ein MA krank geschrieben ist weil das (eigene) Kind krank ist, er aber dann kurzfristig eine Betreuung für das Kind findet und nach einem Tag zu Hause dann doch wieder arbeiten geht, trotz Krankschreibung, wie sieht das dann mit dem Versicherungsschutz aus? Kann der AG sagen, dass er sich für den Tag an dem er gearbeitet hat, trotz Krankschreibung, keine Arbeitszeit aufschreiben darf? (Sozusagen selbst schuld wenn du trotzdem zur Arbeit kommst?) Danke für eure Antworten!

2.60903

Community-Antworten (3)

I
Irmgard

09.03.2012 um 16:56 Uhr

Kann der AG sagen, dass er sich für den Tag an dem er gearbeitet hat, trotz Krankschreibung, keine Arbeitszeit aufschreiben darf? (Sozusagen selbst schuld wenn du trotzdem zur Arbeit kommst?)

Nein! Kann er nicht!

K
Kölner

09.03.2012 um 16:59 Uhr

@IInonameII Er kann arbeiten kommen, die AU erlischt - ggf. sollte er der Krankenkasse eine Rückmeldung geben...

P
Peanuts

10.03.2012 um 07:23 Uhr

"ggf. sollte er der Krankenkasse eine Rückmeldung geben..."

Wirklich?

Ein Arzt, der einen Patienten AU schreibt, obwohl keine AU des Patienten vorliegt ... Es scheint sich ja nicht um § 45 SGB V zu handeln ...

Ihre Antwort