Hallo zusammen,
wenn ein MA krank geschrieben ist weil das (eigene) Kind krank ist, er aber dann kurzfristig eine Betreuung für das Kind findet und nach einem Tag zu Hause dann doch wieder arbeiten geht, trotz Krankschreibung, wie sieht das dann mit dem Versicherungsschutz aus? Kann der AG sagen, dass er sich für den Tag an dem er gearbeitet hat, trotz Krankschreibung, keine Arbeitszeit aufschreiben darf? (Sozusagen selbst schuld wenn du trotzdem zur Arbeit kommst?)
Danke für eure Antworten!