Kündigung von MA die 0 Kinder auf der Lohnsteuerkarte haben/ Ungeborene - wie verhält es sich da mit der Sozialauswahl?
Mitarbeiter, die 0 Kinder auf ihrer Lohnsteuerkarte haben, sollen gekündigt werden. Diese MA haben jedoch Kinder, die auf der Karte des Ehepartners stehen. Wie verhält es sich hier bei der Sozialauswahl? Dürfen diese Kinder berücksichtigt werden? Schließlich ist er ja unterhaltspflichtig für die Kinder... Wie ist das mit ungeborenen Kindern? Wenn bei Kündigungsaussprache das Kind noch nicht da ist, sondern erst 1 Monat später geboren wird... Kündigungsdatum ist erst 1/2 Jahr später... Fällt dieser MA nicht auch mit 1 Kind in die Sozialauswahl?
Community-Antworten (2)
23.03.2006 um 13:59 Uhr
In § 1 KüSchG ist das ganze recht gut beschrieben. Es heisst (reelle) Unterhaltspflichten und nicht Lohnsteuerkarten, die eine Berücksichtigung finden müssen bei der Auswahl. Aber vielleicht wäre Euch sowieso ein Anwalt anzuraten bei solchen Fragen...
23.03.2006 um 15:11 Uhr
Hallo,
in diesem Fall kann, oder muß der AG nicht alles wissen. Man braucht dem AG nähmlich auch nicht alles erzählen. Da liegt es dann am BR, das der Kollege aus der Sozialauswahl raus kommt
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