Tarifvertrag-Lohnerhöhung
Hallo, meine Cousine arbeitet in einer Dienstleistungsfirma, die haben als Gewerkschaft die VBG München. Meine Frage: wo kann man den Tarifvertrag bekommen, denn jeder Mitarbeiter hat doch ein Anrecht darauf oder ? Sie ist schon seit 5 Jahren dort beschäftigt und hat noch nie eine Lohnerhöhung erhalten, also seit 5 Jahren immer denselben Lohn. Bisher konnte ihr in der Firma niemand weiterhelfen. Die Frage ist auch interessant: wenn man Urlaub hat oder krank ist, bekommt man dann nicht zu 100% die Bezahlung bei Vollzeit ? Danke für eine Antwort, die wirklich dringend wäre.
Community-Antworten (4)
07.03.2012 um 23:20 Uhr
Hallo Crissy, wo kann man den Tarifvertrag bekommen Den bekommt man bei der Gewerkschaft und in der Regel nur dann, wenn man Mitglied ist.
denn jeder Mitarbeiter hat doch ein Anrecht darauf oder Ich vermute Du meinst, dass jeder Anrecht auf die Bezahlung nach Tarif hat. Das ist nur dann so, wenn der TV, der bei Deiner Cousine angewendet wird, allgemeinverbindlich ist. Ansonsten hat man nur Anrecht auf die Anwendung des TV wenn Mitgliedschaft in der Gewrkschaft besteht und der AG reguläres Mitglied im Arbeitgeberverband ist; oder, wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung des TV niedergeschrieben ist.
Bisher konnte ihr in der Firma niemand weiterhelfen Der Arbeitsvertrag kann schon eine ganze Menge aussagen zu dem Thema. Wenn es in der Firma keinen Betriebsrat gibt, sollte Deine Cousine überlegen, ob sie in die Gewerkschaft eintritt und sich dort beraten läßt, oder einfach mal beim Arbeitgeber nachfragt.
wenn man Urlaub hat bekommt man dann nicht zu 100% die Bezahlung bei Vollzeit Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu: § 11 Urlaubsentgelt (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
oder krank ist, bekommt man dann nicht zu 100% die Bezahlung bei Vollzeit? Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt dazu: § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. (1a) Zum Arbeitsentgelt nach Absatz 1 gehören nicht das zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt
07.03.2012 um 23:21 Uhr
Verwaltungsberufsgenossenschaften sind nicht tariffähig...
07.03.2012 um 23:26 Uhr
Hmmmm, Dienstleistungsfirma, VBG, Gewerkschaft...... vielleicht sind die Begrifflichkeiten da etwas durcheinander geraten, hab ich gar nicht so drauf geachtet.
08.03.2012 um 15:55 Uhr
Hallo an ALLE die mir geantwortet haben. Ich bin nun auch ein bischen weiter gekommen. Es stimmt das diese Firma keinen Tarifvertrag haben, auch keinen Betriebsrat. Die Leute müssen tatsächlich für einen Hungerlohn arbeiten. Eine Schande ist das und die Politiker schauen da zu. Wenn eine Firma mehr als 10.000 Beschäftigte hat müßte sie organisiert sein, das sollte schon Pflicht sein. Nochmals vielen herzlichen Dank für die Hinweise. Sollte wieder ein Problem auftauchen weiß ich wohin ich mich wenden kann:)) Ciao und noch schöne Tage...... der Frühling naht !!!!
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