AG ohne tarifl. Bindung - gilt trotzdem die neue Lohnerhöhung der IG-Metall?
Folgende Situation:
- 2005 Austritt unseres AG aus dem Arbeitgeberverband, somit seither nicht mehr tarifgebunden
- Vorher Tarifvertrag der IGMetall Metall- und Elektroindustrie, derzeit in Nachwirkung
- Derzeit nur ca. 30 % organisierter Gewerkschafts-Mitgliederanteil
- 2008 unterschriebein Großteil der Belegschaft einen Zusatz zum Arbeitsvertrag über eine Arbeitszeitverlängerung ohne Lohnausgleich (von 35 auf 38 Std/Woche), mit 2 Jahren Garantie auf Kündigungsschutz + Urlaubs- und Weihnachtgeld, dynamischer Gewinnbeteiligung, Prämiensystem etc.
- Nov. 2008 erfolgreiche Tarifrunde Metall- und Elektroindustrie (Einmalzahlung: € 510 + 4,2 %)
Meinung eines Mitbetriebsratsmitglieds: Diejenigen Arbeitnehmer, die den Zusatz zum Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, also weiterhin 35-Stunden-Woche arbeiten, bekommen die gerade von der IG Metall erreichte Lohnerhöhung, da für sie noch der alte Tarifvertrag nachwirkt. Alle die, die Vereinbarung unterschrieben haben bekommen Sie nicht.
Meine Meinung: Das ist falsch. Niemand bekommt die von der IG Metall durchgesetzte Lohnerhöhung, da unser AG 2005 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist. Der Tarifvertrag wirkt für diejenigen, die die Vereinbarung nicht unterschrieben haben zwar noch nach, aber Lohnverhandlungen sind davon nicht betroffen, da seit dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband Lohnverhandlungen nicht mehr zum Kollektivrecht, sondern zum Individualrecht gehören. Jeder einzelne Mitarbeiter könnte also versuchen für sich selbst die Lohnerhöhung einzuklagen, aber ohne wirklich große Chancen auf Erfolg. Ob ein AN Gewerkschaftsmitglied ist oder nicht, ändert auch nichts an der Situation, dass ihn die Lohnerhöhung nicht betrifft. Mit einem höheren Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern könnte höchstens die Gewerkschaft gebeten werden sich für uns einzusetzten und mit unserem AG einen Haustarifvertrag zu vereinbaren.
Meine Frage: Wer hat Recht? Sehe ich das alles richtig oder gibt es doch noch Möglichkeiten, dass für einzelne Mitarbeiter doch noch die neue Tariferhöhung gilt?
Leider habe ich auch nicht die passenden Gesetze für meine Argumentation gefunden. Könnt ihr mir da helfen meinen Kollegen fundiert zu überzeugen?
Vielen Dank schonmal denjenigen, die sich in diesen "Fall" reindenken!
Community-Antworten (1)
14.11.2008 um 11:50 Uhr
Du hast mit Deiner Argumentation recht. Die Nachwirkung des Tarifvertrags bezieht sich auf die zum Zeitpunkt des Austritts aus dem Arbeitgeberverband geltenden Bedingungen. Alle danach eintretenden Veränderungen des Tarifgefüges kommen nicht zur Anwendung. Das ergibt sich aus § 4 (5) Tarifvertragsgesetz.
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