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Geschenkte Pause

H
HELLYES
Apr 2022 bearbeitet

Arbeitgeber schenkt Arbeitnehmern 15 min Frühstückspause. Leider aber nicht jedem, sondern nur denen die länger als 6 Stunden arbeiten. Darf er das? Finde es schon ganz schön blöd das Teilzeit beschäftigte so benachteiligt werden.

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Community-Antworten (29)

C
celestro

10.04.2022 um 21:48 Uhr

R
Relfe

11.04.2022 um 09:04 Uhr

wo ist die Benachteiligung? die ersten 6 Arbeitszeitstunden werden alle gleich behandelt.

Und diejenigen die länger als 6 Std arbeiten müssen 30 Min Pause laut ArbZG machen, wenn der AG davon 15 Min. bezahlt, bleiben immer noch 15 Min unbezahlt. Wie die Pause gelegt wird, ist doch unerheblich, ob der erste 15 Min-Block bereits nach 3 Std erfolgt oder erst nach 6 Std, wobei auch hier der Zweck des ArbZG ist: die Pausen sollen gleichmäßig über den Tag verteilt sein.

C
celestro

11.04.2022 um 12:06 Uhr

"wo ist die Benachteiligung?"

Ist die Frage ernst gemeint?

R
Relfe

11.04.2022 um 12:16 Uhr

@celestro

natürlich ist die Frage ernst gemeint, ich sehe da in der jetzigen Darstellung des TE noch keine zwingende Benachteiligung. Aber auch da bin ich lernfähig.

C
celestro

11.04.2022 um 12:19 Uhr

Siehst Du in "die einen bekommen 15 Minuten Pause geschenkt und die anderen nicht" etwa keine Benachteiligung?

R
Relfe

11.04.2022 um 12:26 Uhr

der TE schreibt: "denen die länger als 6 Stunden arbeiten"

ich sehe das alle die eine "AZ-gesetzliche Pause" machen müssen, also > 6 Std AZ leisten eine bezahlte 15 Min. Pause bekommen. Ich sehe nicht das dort steht: VZ-AN bekommen unabhängig von der AZ eine 15-Min-Pause bezahlt, TZ-AN bekommen diese Pause unabhängig von der AZ nicht.

eine TZ-AN kann auch z.B.: 3x8 Std pro Woche arbeiten und dem stehen demnach auch die 15-Min bezahlte Pause zu, nach dieser Regelung !!

oder sind TZ-AN nur AN die weniger als 6 Std pro Tag arbeiten?

T
takkus

11.04.2022 um 12:26 Uhr

Frage an HELLYES: die Kolleginnen und Kollegen welche über 6 Stunden arbeiten bekommen dann nach 6 Stunden nochmals eine Pause vom min. 30 Minuten? Oder wieviele Minuten nach 6 Stunden nochmal?

R
Relfe

11.04.2022 um 12:31 Uhr

Frage an HELLYES: bekommen TZ-AN die länger als 6 Std/Tag arbeiten diese Pause auch?

§
§§Reiter

11.04.2022 um 12:32 Uhr

Zitat Uhr von celestro: "wo ist die Benachteiligung?"

Diese Frage darf man durchaus stellen. Muss man sogar. (Nur mit der Begründung von Relfe kann ich auch nichts anfangen). Denn wenn der AG allen MA gleichermaßen 15 Min bezahlte Frühstückspause, ab 6h täglicher Arbeitszeit, gewährt, dann liegt hier schlicht und einfach keine Benachteiligung vor. Jede Teilzeitkraft, welche 8 Stunden täglich, aber halt nicht an allen Tagen in der Woche arbeitet, kommt ebenfalls in den Genuss der bezahlten Frühstückspause. Diese bezahlte Frühstückspause ist allein an die tägliche Arbeitszeit gekoppelt und nicht an den Beschäftigungsumfang. Würde man den Teilzeitkräften, welche täglich weniger, oder höchstens 6 Stunden arbeiten, diese bezahlte Frühstückspause ebenfalls gewähren, würde man damit die Vollzeitkräfte benachteiligen, weil diese über 6 Stunden bringen müssen, um die bezahlte Frühstückspause zu bekommen. Wenn die Aussage des AG wäre: "Aber Teilzeitler kriegen das nicht", dann wäre das ganz klar eine Benachteiligung, aber so ist es ja nicht. Die Regel ist "ab 6 Stunden Arbeitszeit" und das ist keine Benachteiligung. (Oder sind Teilzeitkräfte, die nur 2x pro Woche arbeiten, auch benachteiligt, weil sie keine 30 Tage Urlaub kriegen, wie die Vollzeitkräfte?).

R
Relfe

11.04.2022 um 12:40 Uhr

@§§reiter

meine erste Begründung habe ich nochmal ausgeführt, sagt in meiner Gedankenwelt aber inhaltlich dasselbe aus, nur anders erklärt. Warten wir mal was TE zu den Fragen an Ihn noch antwortet, evt wird ja doch noch eine Benachteiligung daraus.

C
celestro

11.04.2022 um 12:49 Uhr

Ich sehe hier eine mittelbare Benachteiligung von Teilzeitkräften. Denn diese Regelung kann ja nur Teilzeitkräfte treffen. Ja ... vielleicht nicht alle ... aber das ändert nichts an der Tatsache, das es alle trifft, die täglich weniger als 6 Stunden arbeiten.

§
§§Reiter

11.04.2022 um 13:08 Uhr

Zitat von celestro "Ich sehe hier eine mittelbare Benachteiligung von Teilzeitkräften. Denn diese Regelung kann ja nur Teilzeitkräfte treffen."

Nö. Diese Regelung trifft genauso jede durchschnittliche Bürokraft, welche Mo-Do länger arbeitet, um Freitags früher zu gehen (was ja durchaus üblich ist). Diese bekommt dann Freitags auch keine Frühstückspause geschenkt. ...und es gibt auch durchaus Betriebe, in denen die Art der Arbeit unterschiedliche Schichtlängen erfordert. Wir haben z.B. auch Bereiche, in welchen an manchen Tagen 9 Stunden und an anderen Tagen nur 6 Stunden gearbeitet wird. Es gibt hier keine "Benachteiligung". Sehen wir doch "Arbeit" mal als das was sie ist, eine "Belastung" ;-) ...und auch die bezahlte Frühstückspause, als das was sie ist, eine "Entlastung". So und nun gibt es diese "Entlastung" halt erst, wenn die "Belastung" einen gewissen Schwellenwert übersteigt und dieser Schwellenwert ist halt "ab 6h pro Tag".

D
DummerHund

11.04.2022 um 13:24 Uhr

Sollte die Frage an die TE nicht eher sein, wie das "geschenkt" gemeint ist?

Denke wir sind uns drüber einig das was § 4 ArbZG aus sagt. Aber zur Erinnerung:

Bei einer Arbeitszeit von insgesamt sechs Stunden am Tag müssen Sie keine Ruhepause einlegen. Arbeiten Sie mehr als sechs und maximal neun Stunden am Tag, gilt für Sie eine Pausenzeit von mindestens 30 Minuten. Sollten Sie sogar mehr als neun Stunden täglich arbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit für mindestens 45 Minuten unterbrechen.

Heißt MA unter 6 Std. bekommen hier in Vorliegendem Fall wohl keine Pausen.

Jetzt mal Vermutungsmodus an; MA über 6 Std. Arbeitszeit bekommen ihre gesetzlichen Pausen und der erste Pausenblock wird innerhalb der ersten 6 Std genommen. Der 2. Danach. Hier entsteht natürlich der Eindruck für Arbeitnehmer die die Regelungen nach §4 ArbZG nicht kennen das hier ein Art Ungleichbehandlung vor liegt. Dies ist aber mit Nichten so. Eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung wäre hier nur gegeben würde der AG jenen MA die über 6 Std. Arbeiten den 2 Block Pause von 15 min als bezahlte Pause anrechnet. Selbst wenn hier jenen MA die bis zu 8 Std. arbeiten als 2. Pausenblock noch mal 30 min Pausenzeit zugestanden wird (also insgesamt 45 min) ist hier keine Benachteiligung zu erkennen. denn entweder ergibt sich daraus das es nur eine reine Arbeitszeit von 7Std. 45 min. ergibt, oder aber sie müssen diese 15 min hinten dran hängen um auf ihre 8 Std zu kommen. Fazit: Nur wenn der AG denen die mehr als 6 Std. arbeiten 15 min Pause unter BEZAHLUNG zu gesteht kann man von "geschenkt" reden

Dies kann hier aber erst mal nur die TE auflösen was mit "geschenkt" gemeint ist.

C
celestro

11.04.2022 um 13:26 Uhr

Auch wenn man diverse Konstellationen basteln kann (die gerne in der Praxis auch vorkommen), damit die Regelung NICHT NUR Teilzeitbeschäftigte trifft, sehe ich hier dennoch eine mittelbare Benachteiligung.

Und hoffe, dass der TE das rechtlich mal prüfen lässt. Gerne darf er uns dann mitteilen, was bei dieser Prüfung herauskam.

"Diese Regelung trifft genauso jede durchschnittliche Bürokraft, welche Mo-Do länger arbeitet, um Freitags früher zu gehen (was ja durchaus üblich ist). Diese bekommt dann Freitags auch keine Frühstückspause geschenkt."

Hast Du in Deine Glaskugel geguckt? Oder woher weißt Du, wie das im System abgerechnet wird?

§
§§Reiter

11.04.2022 um 13:40 Uhr

Zitat von celestro "Hast Du in Deine Glaskugel geguckt? Oder woher weißt Du, wie das im System abgerechnet wird?"

Nö, ich habe keine Glaskugel und deshalb halte ich mich an das, was der TE geschrieben hat: "Arbeitgeber schenkt Arbeitnehmern 15 min Frühstückspause. Leider aber nicht jedem, sondern nur denen die länger als 6 Stunden arbeiten."

Daher ist doch eher die Frage, wie Du auf die "glaskugelige" Idee kommst, dass es bei der beschriebene Bürokraft anders sein sollte, wenn sie Freitags unter (oder bis) 6 Stunden arbeitet. ;-)

H
HELLYES

11.04.2022 um 13:48 Uhr

Die Vollzeitkräft haben 30 min Pause und bekommen die 15 min bezahlte Pause obendrauf.

R
Relfe

11.04.2022 um 13:53 Uhr

@Dummerhund Zitat: "Eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung wäre hier nur gegeben würde der AG jenen MA die über 6 Std. Arbeiten den 2 Block Pause von 15 min als bezahlte Pause anrechnet."

verstehe ich nicht? den 2. Block müssten doch alle machen egal ob der 2. Block dann 15 Min oder 30 Minuten ist, wenn denn ein erster Block von 15 Min innerhalb der ersten 6 Std AZ gemacht wurde. Auch die TZ müssen sich doch genauso daran halten wie die VZ. Einen einzelnen Block gibt es doch nur, wenn die volle Pausenzeit von min. 30 Minuten in einem Block genommen wird, was Du aber wohl ausschließt in deiner Vermutung. Auch wären die Bedingungen dann noch für alle gleich, wenn der AG sagen würde: die gesetzliche Pause von 30 Minuten ist unbezahlt und alle die länger als 6 Std arbeiten bekommen zusätzlich 15 Min. bezahlte Pause.

Das kann man drehen und wenden wie man will, solange der Bezugspunkt die Arbeitszeitlänge pro Tag ist und alle AN diese "bezahlte Pause" unter gleichen Bedingungen erhalten bzw. nicht erhalten können, sehe ich da noch keine unmittelbare Benachteiligung. Eine mittelbare Benachteiligung erkenne ich auch nicht, wobei ich da den deutschen Richtern allerdings vieles zutraue, was meiner gedankenwelt auf ewig verschlossen bleiben wird :-)

§
§§Reiter

11.04.2022 um 13:54 Uhr

Zitat von HELLYES: "Die Vollzeitkräft haben 30 min Pause und bekommen die 15 min bezahlte Pause obendrauf."

Die "Vollzeitkräfte" oder die MA, welche über 6 Stunden täglich arbeiten?

R
Relfe

11.04.2022 um 13:56 Uhr

@HELLYES

nur VZ-Kräfte oder alle die länger als 6 Stunden arbeiten am Tag?

die neue Aussage widerspricht der im Eingansthread, daher noch mal von mir nachgefragt

C
celestro

11.04.2022 um 14:10 Uhr

"die neue Aussage widerspricht der im Eingansthread, daher noch mal von mir nachgefragt"

nicht unbedingt ... nicht jede Firma ist so groß, dass dort Bürokräfte unter der Woche länger arbeiten und dann am FR unter die 6 Std. kommen. ;-)

"Daher ist doch eher die Frage, wie Du auf die "glaskugelige" Idee kommst, dass es bei der beschriebene Bürokraft anders sein sollte, wenn sie Freitags unter (oder bis) 6 Stunden arbeitet. ;-)"

im Eingangspost steht "länger als 6 Stunden arbeiten". Pro Tag? Pro Woche? Im Durchschnitt pro Tag? Vieles ist möglich .... :-D

H
HELLYES

11.04.2022 um 14:19 Uhr

Alle Mitarbeiter die pro Tag länger als 6 Stunden arbeiten haben wie folgt ihre Pause. 30 min am Stück Mittagspause die ja gesetzlich unbezahlt ist und 15 min Frühstückspause die vom AG bezahlt wird. Alle unter 6 Stunden sm tag bekommen nichts. Die gesetzlichen 30 min ist klar.

R
Relfe

11.04.2022 um 14:24 Uhr

Also doch keine Unterscheidung von VZ-AN und TZ-AN.

ich widerhole meine Aussage: Auch wären die Bedingungen dann noch für alle gleich, wenn der AG sagen würde: die gesetzliche Pause von 30 Minuten ist unbezahlt und alle die länger als 6 Std arbeiten bekommen zusätzlich 15 Min. bezahlte Pause. --> keine Benachteiligung mMn

@HELLYES ??? Alle unter 6 Stunden sm tag bekommen nichts. Die gesetzlichen 30 min ist klar.

--> unter 6 Std muss man lt. AZG keine Pause machen, woher kommen jetzt die 30 Min?


@celestro: natürlich ist das ein Unterschied, ob VZ-Kräfte gemeint sind oder >6Std AZ pro Tag

"nur VZ-Kräfte oder alle die länger als 6 Stunden arbeiten am Tag?"

ganz egal ob die Tippse Mo-Do vorarbeitet um Freitag eher gehen zu können, entweder sie ist VZ-Kraft oder nicht und das hat wieder nichts mit der tatsächlichen AZ am betreffenden Tag zu tun. 6 Std AZ/Tag ist eine reine AZ-pro-Tag Betrachtung und unabhängig vom Status VZ-Kraft oder TZ-Kraft

C
celestro

11.04.2022 um 14:31 Uhr

"--> unter 6 Std muss man lt. AZG keine Pause machen, woher kommen jetzt die 30 Min?"

Er meint die "gesetzliche Pause bei mehr als 6 Stunden AZ".

@HELLYES

Gibt es einen Betriebsrat? Davon abgesehen sehe ich hier immer noch eine mittelbare Benachteiligung von Teilzeitkräften.

H
HELLYES

11.04.2022 um 14:35 Uhr

Ja es gibt einen Betriebsrat. Ich finde es schon eine Benachteiligung den Mitarbeitern die länger als 6 Stunden täglich arbeiten eine Pause von 15 min zu bezahlen und denen unter 6 Stunden nicht.

Ich weis gesetzlich stehen einem bis 6 Stunden keine Pause zu.

R
Relfe

11.04.2022 um 14:56 Uhr

@HELLYES

das Du das als Benachteiligung empfindest streitet auch keiner ab, aber die Pause ist an eine Bedingung geknüpft, die für alle AN gleichermassen gilt.

Wenn der AG MA für eine bestimmte Leistung belohnen will, dann kann er das grundsätzlich machen und in diesem Fall ist es "mehr als 6 Std gearbeitet"

Ungleichbehandlung von MA ist ja nicht verboten, solange es objektiv nachvollziehbare Kriterien gibt.

Du würdest als TZ-An in den Genuss der 15 Min kommen, wenn Du länger als 6 Stunden am Tag arbeitest, somit sehe ich da keine Benachteiligung.

Das andere eine mittelbare Benachteiligung sehen kann ich auch nachvollziehen, weil Du wahrscheinlich aufgrund deiner Arbeitszeiten nie länger als 6 Stunden am Tag arbeitest und deshalb nicht in den Genuss der bezahlten Pause kommen kannst.

Stellt sich noch die Frage: was sagt euer BR dazu, der dürfte das mitbestimmt haben.

§
§§Reiter

11.04.2022 um 15:13 Uhr

Zitat von HELLYES: "Ich finde es schon eine Benachteiligung den Mitarbeitern die länger als 6 Stunden täglich arbeiten eine Pause von 15 min zu bezahlen und denen unter 6 Stunden nicht."

Ist es aber nicht. Die bezahlte Frühstückspause ist kein Standard, sondern ein Vorteil. Ein Vorteil, welcher an Voraussetzungen geknüpft ist. Voraussetzungen, welche auch jede Teilzeitkraft erfüllen könnte (es gibt ja keine Pflicht als TZ-Kraft die tägliche AZ zu reduzieren, täglich die volle Zeit, aber dafür weniger Tage, ist genauso möglich). Du musst verstehen, dass das nicht gewähren eines Vorteils (weil die Voraussetzungen nicht erfüllt werden) noch keine Benachteiligung ist. Zumindest dann nicht, wenn die Voraussetzungen auch erfüllbar sind (und das sind sie).

D
DummerHund

11.04.2022 um 16:20 Uhr

Genau so sehe ich das auch.

C
celestro

11.04.2022 um 16:41 Uhr

Das BAG hat 2019 eine Altersfreizeitregel im MTV der Chemieindustrie gekippt, bei der die Zeit zunächst mit Verringerung der Arbeitszeit reduziert und ab einem bestimmten Umfang der Arbeitszeit komplett wegfällt. Ziel der Regelung war es, die Belastung von AN im höheren Alter zu verringern.

@HELLYES

Wende Dich zunächst an den BR, der müsste hier eigentlich in der Mitbestimmung sein. Und wenn das nicht hilft, überlege Dir, ob Du diese "Praxis" mal von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lässt.

X
XYZ68

11.04.2022 um 16:52 Uhr

Zumindest sollten Teilzeitkräfte ja nicht generell benachteiligt sein, bei uns arbeitet die meisten Teilzeitkräfte in einer 4-Tage-Woche, würden also auch von dieser Regelung profitieren.

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