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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann ein Stundennachweis über ein falsches System vom BR verweigert werden?

D
diana
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Call Center und verfügen über eine ACD-Anlage, die auch feststellen kann, wann ein MA kommt und geht.

Jetzt ist es so, daß unser Chef aber will, daß die Teamleiter und der Stab ein Monatsjournal führen sollen. Diese tun das wohl auch schon einige Zeit. Es sollen bald alle Mitarbeiter dieses ausfüllen.

Das Problem ist jetzt, daß als Sollarbeitszeit 8 Stunden am Tag voreingestellt sind.

Wir arbeiten aber nicht jeden Tag 8 Stunden, sondern mal 6 und mal 9 usw. Bei diesem Journal kommt jetzt raus, daß am Feiertag, so jetzt Ostern, der Mitarbeiter entweder Plus- oder Minusstunden bekommt. Muß jemand am Ostermontag 9 Stunden arbeiten erscheint auf dem Journal ein plus von 1 Stunde. Muß ich an dem Tag nur 6 Stunden arbeiten erscheint dort 2 Stunden minus. Bei Teilzeitmitarbeitern ist dies noch schlimmer. Die müssen dann richtig viel nacharbeiten, da sie ja z. B. nur 4 Stunden arbeiten. Diese Stunden sollen sie dann einarbeiten an den Tagen, wo sie sonst nicht arbeiten. Gleiches trifft auch auf Urlaub oder Krankheit zu.

Wenn ein Feiertag ist, kann ich doch dafür nicht bestraft werden und muß deswegen Nacharbeiten.

Angeblich gleicht sich das alles am Jahresende wieder aus. Warum dann in der betreffenden Woche die Stunden eingearbeitet werden müssen, ist nicht klar.

Jetzt die Frage: Was können wir als BR dagegen tun? Kann man den betroffenen MA sagen, daß sie das nicht auszufüllen haben?

Können wir darauf bestehen, daß der Nachweis der Anwesenheit ja schon mit der ACD-Anlage gedeckt ist und das Journal auf jeden Fall gefürht wird?

Kennt sich jemand mit so einem Journal aus und kann mir da helfen?

Danke für Antwort.

Gruß Diana

3.51404

Community-Antworten (4)

K
koehlesi

11.04.2006 um 22:26 Uhr

Hallo Diana, ich arbeite auch im Callcenter und wir haben dazu mehrere Betriebsvereinbarungen. Wichtig ist eine BV EDV die alle EDV relevanten Neuerungen und bereits vorhandene regelt. ACD Auswertungen fallen unter Datenschutz und ihr könnt eine erzwingbare BV dazu abschließen. Ich sende dir gern unsere dazu zu. Eure Vorgesetzten dürfen ohne Eure Zustimmung nichts der ACD entnehmen.

Gruß Simone

simone.koehler@o2online.de

R
rainerzwo

12.04.2006 um 12:57 Uhr

Ich würde das Problem anders verstehen: 1.Geklärt ist ja offensichtlich, wieviel die AN zu arbeiten haben. 2. Klar ist offenbar auch, wieviel der AN de fakto gearbeitet hat (z.B. wann er kommt oder geht). Wenn nu irgendeine hyperintelligente EDV-Anlage die Zahlen so klug durcheinanderwürfelt, dass kein Schwein mehr durchblickt, ist das eigentlich das Problem vom Chef (er muss das ja regeln). Dieses System kann ja wohl 1. und 2. nicht ändern.

Vorschlag zur Vorgehensweise: Wenn das System nicht nachvollziehbaren Datenmüll produziert, sollte der BR den Leuten mitteilen, dass sie für sich ihre Kommt- und Geht-Zeiten eigenständig notieren/ausrechnen müsen, damit sie ihre Abrechnungen auch selbst entsprechend korrigieren können/müssen - sprich: ggf dieses "neue" System einfach ignorieren.

D
diana

12.04.2006 um 14:40 Uhr

Danke für die Antworten.

@ Simone Ich habe Dir eine Mail geschrieben. Diese kam aber zurück. Stimmt Deine Adresse vielleicht nicht?

@Rainerzwo Wir arbeiten jetzt 5 Jahre so und haben keinen weiteren Nachweis unterer Zeiten gebraucht. Das Thema ist eben, daß dieses Journal mit 8 Stunden voreingestellt ist und es hinten und vorne nicht stimmt. Wenn man ja immer die Stunden eintragen würde, die auch wirklich sind, würde es wohl gehen, aber das soll eben nicht.

Ich möchte jetzt wissen, ob man sich als BR dagegen wehren kann, notfalls auch vor Gericht gehen, daß man dieses Journal nicht führen muß.

Gruß Diana

P
peterpannbg

18.04.2006 um 14:03 Uhr

Ich seh die Problematik eigentlich ja eher an den Feiertagen. Arbeite selbst im Callcenter und bei uns ist es so, daß der MA, wenn er z.B. am Ostermontag arbeitet, ja auch Zeitzuschläge erhält, da es kein regulärer Arbeitstag ist und somit zuschlagspflichtige Zeiten enstehen.

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