Hallo,
ich habe eine Frage.
Bei uns ist eine neue Mitarbeiterin, die ca. 1 Monat im Unternehmen ist, auf dem nach Hause weg von der Arbeit mit ihrem Fahrrad gestürtzt und hat sich die Schulter gebrochen. Ein klassischer Wegeunfall also.
Die Leitung hat sie daraufhin sofort gekündigt. Hat den BR nicht informiert. Dies wurde bereits angemahnt. Die erste Frage ist. Kann die Leitung die Mitarbeiterin in der Probezeit sofort kündigen, obwohl es sich um einen Wegeunfall handelte?
Die Leitung äußerte, dass sie keine 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten will. Da meine zweite Frage: Übernimmt bei Wegeunfällen nicht die Genossenschaft in diesem Fall die BGW die Lohnfortzahlung? Vielen Dank für hilfreiche Antworten.