Erstellt am 23.03.2012 um 17:15 Uhr von peanuts
"Bei uns ist eine neue Mitarbeiterin, die ca. 1 Monat im Unternehmen ist, "
Ein bisschen genauer sollte es schon sein, da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach
vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht.
"Kann die Leitung die Mitarbeiterin in der Probezeit sofort kündigen, obwohl es sich um einen Wegeunfall handelte?"
Grundsätzlich geht das, obwohl in einem solchen Fall tatsächlich das Thema "sittenwidrige Kündigung" diskutiert werden muss. Die betroffene Kollegin soll zwingend und fristgerecht eine Kü´schutzklage einreichen, auch wenn das KschG noch nicht vollumfänglich greift.
"Übernimmt bei Wegeunfällen nicht die Genossenschaft in diesem Fall die BGW die Lohnfortzahlung?"
Nein, erst wenn 6 Wochen überschritten sind, wird analog zum Krankengeld Verletztengeld gezahlt.
Erstellt am 23.03.2012 um 18:25 Uhr von Lernender
Ohne Anhörung des Betriebsrates ist die Kündigung unwirksam. Teilt der Kollegin mit das ihr nicht angehört worden seid.
Erstellt am 24.03.2012 um 07:56 Uhr von gironimo
und teilt der Kollegin auch mit, dass sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen muss, damit das Gericht die Unwirksamkeit der K. feststellen kann.
Erstellt am 24.03.2012 um 09:10 Uhr von NoPain
Interessant wäre auch erstmal zu wissen wie lange diese AN GENAU im Unternehmen ist bzw. war als die Kündigung kam? Sind es in der Tat bereits genau vier Wochen, wäre zudem interessant zu wissen, wie lange die Probezeit geht?
Erstellt am 24.03.2012 um 13:52 Uhr von streikbrecher
NoPain
.....Interessant wäre auch erstmal zu wissen wie lange diese AN GENAU im Unternehmen ist bzw.
Eine KÜndigung während einer Erkrankung, auch bei einem Arbeitsunfall ist nicht verboten
Was willst Du hier sagen? Probezeit = AG kann kündigen. Es gibt nur ggf. die Schranke treuwidrig. Vor allem, wenn der AG wegen des Wege-/ Arbeitsunfalles kündigt.
Weiter:
Es gibt aber während der AU Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Ab der 5. Beschäftigungswoche durch den AG, bis dahin durch die Krankenkasse in Form von Krankengeld.
Erstellt am 24.03.2012 um 14:45 Uhr von NoPain
@streikbrecher,
immer sachte und interpretiere nix rein was ich nicht geschrieben habe!
Was willst Du hier sagen?
Habe ich doch geschrieben, für Dich nochmal:
Interessant wäre auch erstmal zu wissen wie lange diese AN GENAU im Unternehmen ist bzw. war als die Kündigung kam? Sind es in der Tat bereits genau vier Wochen, wäre zudem interessant zu wissen, wie lange die Probezeit geht?
Erstellt am 24.03.2012 um 18:47 Uhr von paula
@Wetzn
"Dies wurde bereits angemahnt. "
Tjy der AG hat sich sicher sehr gefreut, dass ihr ihn auf seinen Fehler aufmerksam gemacht habt. Er hat nun alle Möglichkeiten diese Kündigung wasserdicht zu machen. Das KSchG gibt im alle Möglichkeiten