Urlaub aufstellen von Grundsätzen ?
Hallo zusammen, 2 Mitarbeiter aus einem Bereich können sich nicht einigen bei den Ürlaubswünschen. Bis zuletzt konnten diese sich immer einigen( Ohne Einschreitung von AG u. BR.) aber diesmal klappt das wohl nicht. Was kann der BR tun ? Beide haben schulpflichtige Kinder, der eine ist 48 J. der andere 35 J. alt. der eine hat 2 der andere 1 Kind. Beide vertreten sich in der Regel gegeneinander.
Was können wir tun ? Würfeln ? ( Oder frühere Verteilung berücksichtigen ) z.B. ?
MfG : gogodolly
Community-Antworten (4)
29.02.2012 um 09:52 Uhr
. . . die gerechteste Lösung ist wohl tatsächlich, den Urlaub der letzten Jahre zu Rate zu ziehen. Bei Gleichstand kann man immer noch würfeln ;-) . . .
29.02.2012 um 09:54 Uhr
Über welchen Punkt können sich die beiden denn nicht einigen?? Schulferien??
Es sei gesagt, daß keiner ein Anrecht auf die Schulferien, bzw. "nur" die Sommerferien oder dergleichen hat. Da der Urlaub eines AN in aller regel nie ausreicht, um alle Schulferien abzudecken, gibt es da auch keine Besitzansprüche.
29.02.2012 um 12:36 Uhr
@gogodolly
was halten beide davon die Sommerferien z.B. zu halbieren? 3 1/2 Wochen ab Anfang und 3 Wochen ab Mitte bis Ende.
29.02.2012 um 13:05 Uhr
@all Ich zöge es als BR vor, den AG zu bitten, eine Lösung vorzuschlagen und dann als BR zu schauen, dass sie lebbar ist...
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