Erstellt am 28.02.2012 um 10:36 Uhr von rkoch
Wie üblich:
Den AG auffordern die Betriebsruhe einzuhalten, den genehmigten Urlaub der AN zu gewähren, oder Euch zumindest bzgl. der teilweisen Aufhebung der Betriebsruhe zu beteiligen...., im Extremfall beim ArbG beantragen dem AG aufzugeben die Vereinbarung einzuhalten....
Die Kollegen selbst könnten natürlich auch mit dem Verweis auf die Betriebsruhe (ich nehme an wir reden von "Urlaub") die Arbeit verweigern, aber das ist der ungünstigste Weg, die AN in die Schußlinie zu stellen....
I.d.R. ist ein friedliche Lösung (die auch einfach darin bestehen kann die Kollegen einfach arbeiten zu lassen, ggf. gegen eine "Vergünstigung" für die Unannehmlichkeiten der Kollegen) die beste Lösung.