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Unterschied neue BV gegenüber ergänzender Protokollnotiz

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pharm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben bei uns folgenden Sachverhalt: Vor längerer Zeit wurden wir vom Konzern A zu Konzern B übernommen. (Besitzerwechsel, alle BVs haben auch nach über einem Jahr ihre Gültigkeit). Kurz vor der offiziellen Übernahme wurden wir als BR erstmalig bei uns gewählt.

Wir haben aus Zeiten, zu den uns noch der BR eines anderen Konzern A Standortes bereute (da hatten wir eben noch kein eigenen BR) eine bis heute gültige BV zum Thema Flexible Arbeitszeit, mit Regelung der verschiedenen Gleitzeitkonten, Mehrarbeitskonten, Kernzeit, Gleittage etc, welche recht arbeitnehmerfreundlich ist. Diese ist auch nicht gekündigt, aber sie ist unserer GL (Geschäftsleitung) in verschiedenen Punkten „ein Dorn im Auge“.

Seitens der GL wurde eine neue BV zu dem Thema vorgeschlagen. Diesen Vorschlag haben wir überarbeitet und wiederum der GL zurückgegeben.

Nun geht die GL ohne große Diskussion wohl davon aus, dass wir uns so leicht nicht einigen werden, bzw. wir uns nicht „über den Tisch ziehen lassen“.

Jetzt schlägt man uns eine „Protokollnotiz“ zur bestehenden BV vor. Diese Notiz hat quantitativ fast den Umfang wie eine BV.

Nun meine allgemeinen Fragen zum Unterschied neue BV gegenüber ergänzender Protokollnotiz: Welche Unterschiede (neben den inhaltlichen natürlich) bestehen zwischen dem Abschluss einer neuen BV und dem Abschluss einer Protokollnotiz zur bestehenden BV? Was passiert bei Kündigung der bestehenden BV oder nur einer vereinbarten Protokollnotiz? Haben beide Formen Nachwirkung? Worauf müssen wir achten?

Dass bestimmte Punkte der bestehenden BV an unser Unternehmen angepasst werden sollten, sehen wir ein, jedoch sollen die AN dabei keine Nachteile gegenüber der bestehenden BV haben. Das soll auch nicht Gegenstand der Frage hier sein.

Ich bin gespannt auf Eure Antworten…

Viele Grüße…

4.50902

Community-Antworten (2)

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paula

09.03.2009 um 23:20 Uhr

eine Protokollnotiz setzt man in der Regel ein um eine Klarstellung vorzunehmen. Nicht um eine Veränderung der BV selbst vorzunehmen. Dazu sollte man die betreffenden Regeln ablösen und die veränderte BV neu beschließen und dann unterschreiben...

sicher es gibt auch noch ein paar andere Gründe für eine Protokollnotiz aber das führt jetzt etwas weit

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pharm

10.03.2009 um 14:03 Uhr

@paula

...Danke für deine Antwort!

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