In unserer Röntgenabteilung tritt die stellv. Leitung (50%) nach sieben Jahren zum Ende Februar von ihrer Funktion zurück. Sie wurde seinerzeit deswegen höhergruppiert (EG 8 Stufe 5 in EG 9 Stufe 5).
Nun soll eine MTRA (100%, derzeit EG 8 Stufe 2) die Stellvertretung übernehmen. Der AG möchte ihr aber keine Höhergruppierung bzw. wenigstens eine persönliche Zulage gewähren. Argument: Die Kollegin vor ihr hatte nur 50% und wurde damit fertig, sie habe ja nun 100%.
Frage: Können wir als BR der Beförderung zustimmen aber gleichzeitig eine finanzielle
Aufbesserung fordern(§?)?

Vielen Dank für eure Hilfe.