Arbeitszeit?
Hallo,
ist die Teilnahme an einer Kündigungsverhandlung vorm Arbeitsgericht für mich als freigestellter BR Arbeitszeit oder muss ich Urlaub nehmen. Die betreffende Kollegin hat mich gefragt, ob ich mit komme.
Community-Antworten (5)
23.02.2012 um 12:02 Uhr
darüber ist schon viel in diesem Forum diskutiert worden. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung keine Aufgabe des BR (es sei denn man ist geladen).
Da ein freigestelltes BR-Mitglied aber gegenüber dem BR-Gremium "Rechenschaft" über seine Zeit hinsichtlich der Erledigung von BR-Aufgaben ablegen muss, hat der AG eigentlich keinen Einfluss darauf, wie Du Deine Freistellung nutzt.
Da der BR auch ein interesse hat zu erfahren, wie derartige Rechtsstreirts ablaufen, wird der BR wohl kaum etwas dagegen haben.
Ich bin jedenfalls immer davon ausgegangen (gefragt habe ich nie) und war bei unzähligen Prozessen dabei. Den AG hat das öfters geärgert - aber es war auch eine moralische Unterstützung für die Betroffenen.
23.02.2012 um 12:15 Uhr
Leitsatz
- Jedenfalls bei Betriebsratstätigkeiten außerhalb des Betriebsgeländes gelten hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit dieselben Maßstäbe für gemäß § 38 Abs 1 BetrVG freigestellte wie für nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung ist daher auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nur im Ausnahmefall eine erforderliche Betriebsratstätigkeit (im Anschluß an BAG, Urteil vom 19.5.1983, 6 AZR 290/81 = BAGE 42, 405 = AP Nr 44 zu § 37 BetrVG 1972). BAG Urteil vom 31.05.1989 - 7 AZR 277/88
23.02.2012 um 15:01 Uhr
@Rotfuchs
ich habe den Spass bislang immer in meiner Freizeit genossen.. ;-)
23.02.2012 um 15:40 Uhr
So viel Urlaub hab ich nicht, um bei jeder Verhandlung dabei zu sein. Diese Verhandlung hat der AN schon gewonnen.
24.02.2012 um 10:16 Uhr
Was ist mit Überstundenabbau o. GLZ?
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