Erstellt am 23.02.2012 um 11:02 Uhr von gironimo
darüber ist schon viel in diesem Forum diskutiert worden. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung keine Aufgabe des BR (es sei denn man ist geladen).
Da ein freigestelltes BR-Mitglied aber gegenüber dem BR-Gremium "Rechenschaft" über seine Zeit hinsichtlich der Erledigung von BR-Aufgaben ablegen muss, hat der AG eigentlich keinen Einfluss darauf, wie Du Deine Freistellung nutzt.
Da der BR auch ein interesse hat zu erfahren, wie derartige Rechtsstreirts ablaufen, wird der BR wohl kaum etwas dagegen haben.
Ich bin jedenfalls immer davon ausgegangen (gefragt habe ich nie) und war bei unzähligen Prozessen dabei. Den AG hat das öfters geärgert - aber es war auch eine moralische Unterstützung für die Betroffenen.
Erstellt am 23.02.2012 um 11:15 Uhr von blackseven
Leitsatz
1. Jedenfalls bei Betriebsratstätigkeiten außerhalb des Betriebsgeländes gelten hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit dieselben Maßstäbe für gemäß § 38 Abs 1 BetrVG freigestellte wie für nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder.
Die Teilnahme als Zuhörer an einer Gerichtsverhandlung ist daher auch für ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nur im Ausnahmefall eine erforderliche Betriebsratstätigkeit (im Anschluß an BAG, Urteil vom 19.5.1983, 6 AZR 290/81 = BAGE 42, 405 = AP Nr 44 zu § 37 BetrVG 1972).
BAG Urteil vom 31.05.1989 - 7 AZR 277/88
Erstellt am 23.02.2012 um 14:01 Uhr von Laffo
@Rotfuchs
ich habe den Spass bislang immer in meiner Freizeit genossen.. ;-)
Erstellt am 23.02.2012 um 14:40 Uhr von Rotfuchs
So viel Urlaub hab ich nicht, um bei jeder Verhandlung dabei zu sein. Diese Verhandlung hat der AN schon gewonnen.
Erstellt am 24.02.2012 um 09:16 Uhr von Laffo
Was ist mit Überstundenabbau o. GLZ?