Neueinstellung und Fortzahlung im Krankheitsfall
Liebe Betriebsrätler, einer neuen Kollegin wurde gesagt am Anfang würde bei Krankheit keine Lohnfortzahlung erfolgen. Die Kollegin ist Erzieherin hat sich prompt im Kindergarten einen Infekt eingefangen und hat sich aus Angst nicht krankschreiben lassen. Wo kann man diese Reglung nachlesen? Kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein?
Community-Antworten (9)
22.02.2012 um 10:51 Uhr
Schau mal in´s Entgeltfortzahlungsgesetz. Da steht im § 3, dass jeder AN Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. Beachten mußt Du aber Absatz 3. Der besagt, daß dieser Anspruch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht.
22.02.2012 um 10:54 Uhr
Das Gesundheitsamt fände den Fall vermutlich sehr spannend, auch die Eltern dürften recht begeistert reagieren.
22.02.2012 um 11:18 Uhr
@Kulum Helfe mir doch einmal gerade auf die Sprünge: Wieso soll sich ein GA dafür interessieren, wenn sich ein neuer AN einen Infekt (Grippe o.ä.) eingefangen hat?
22.02.2012 um 11:29 Uhr
streich das Amt, da ging es mit mir durch ;-)
22.02.2012 um 11:30 Uhr
Weil bei manchen Erkrankungen Kindergartenkinder, aber auch ErzieherInnendie Einrichtung nicht besuchen dürfen
oder
oder
http://www.medizinfo.de/kinder/service/
Gruss von den Betriebsratten
22.02.2012 um 11:35 Uhr
Hatte in meinem ersten post durchaus andere Infekte als die Grippe im Kopf. Aber Kölner hat schon Recht, Infekt kann auch bedeuten sie hat ne Erkältung - und das interessiert das GA nich die Bohne
22.02.2012 um 12:09 Uhr
@Runpen
durch viele TV besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit Beginn der Beschäftigung. Falls ihr einen TV habt schau nach. Bei euch könnte es ja der TVöD sein, hier wird der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses begründet.
22.02.2012 um 15:06 Uhr
Betriebsratten
...Weil bei manchen Erkrankungen Kindergartenkinder, aber auch ErzieherInnendie Einrichtung nicht besuchen dürfen
Aber darunter fällt nicht die normale Grippe/Erkältung, weil nicht ansteckent das nicht viruell bedingt!
22.02.2012 um 15:50 Uhr
@Streikposten
finde gut das du so kompetent auf die Frage auf die Frage zur Lohnfortzahlung eingehst.
Was deine Erklärung zur Grippe/Erkältung angeht,
:::::::::::Aber darunter fällt nicht die normale Grippe/Erkältung, weil nicht ansteckent das nicht viruell bedingt!::::::::::
fällt mir nur ein Oh hättest du geschwiegen wärst du Philosoph geblieben.
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