Erstellt am 22.02.2012 um 09:51 Uhr von Bakunin
Schau mal in´s Entgeltfortzahlungsgesetz. Da steht im § 3, dass jeder AN Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat. Beachten mußt Du aber Absatz 3. Der besagt, daß dieser Anspruch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht.
Erstellt am 22.02.2012 um 09:54 Uhr von Kulum
Das Gesundheitsamt fände den Fall vermutlich sehr spannend, auch die Eltern dürften recht begeistert reagieren.
Erstellt am 22.02.2012 um 10:18 Uhr von Kölner
@Kulum
Helfe mir doch einmal gerade auf die Sprünge: Wieso soll sich ein GA dafür interessieren, wenn sich ein neuer AN einen Infekt (Grippe o.ä.) eingefangen hat?
Erstellt am 22.02.2012 um 10:29 Uhr von Kulum
streich das Amt, da ging es mit mir durch ;-)
Erstellt am 22.02.2012 um 10:30 Uhr von Betriebsratten
Weil bei manchen Erkrankungen Kindergartenkinder, aber auch ErzieherInnendie Einrichtung nicht besuchen dürfen
http://www.enkreis.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/54_2/infektionsschutzgesetz/Umsetzung_des_IfSG.pdf
oder
http://www.rki.de/cln_011/nn_229192/DE/Content/Infekt/IfSG/Belehrungsbogen/belehrungsbogen__schulen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/belehrungsbogen_schulen
oder
http://www.medizinfo.de/kinder/service/
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 22.02.2012 um 10:35 Uhr von Kulum
Hatte in meinem ersten post durchaus andere Infekte als die Grippe im Kopf. Aber Kölner hat schon Recht, Infekt kann auch bedeuten sie hat ne Erkältung - und das interessiert das GA nich die Bohne
Erstellt am 22.02.2012 um 11:09 Uhr von Lernender
@Runpen
durch viele TV besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung mit Beginn der Beschäftigung. Falls ihr einen TV habt schau nach. Bei euch könnte es ja der TVöD sein, hier wird der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses begründet.
Erstellt am 22.02.2012 um 14:06 Uhr von Streikposten
Betriebsratten
...Weil bei manchen Erkrankungen Kindergartenkinder, aber auch ErzieherInnendie Einrichtung nicht besuchen dürfen
Aber darunter fällt nicht die normale Grippe/Erkältung, weil nicht ansteckent das nicht viruell bedingt!
Erstellt am 22.02.2012 um 14:50 Uhr von Lernender
@Streikposten
finde gut das du so kompetent auf die Frage auf die Frage zur Lohnfortzahlung eingehst.
Was deine Erklärung zur Grippe/Erkältung angeht,
:::::::::::Aber darunter fällt nicht die normale Grippe/Erkältung, weil nicht ansteckent das nicht viruell bedingt!::::::::::
fällt mir nur ein Oh hättest du geschwiegen wärst du Philosoph geblieben.