W.A.F. LogoSeminare

Betriebsbedingte Kündigung trotz Neueinstellung?

K
Knallgiraffe
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR wurde kürzlich darüber informiert, daß ein AN betriebsbedingt gekündigt werden soll, da seine Stelle ersatzlos gestrichen wird. Vor knapp 2 Jahren wurde in der Abteilung in der er arbeitet eine Neueinstellung vorgenommen, um die Stelle eines Kollegen neu zu besetzen, der zuvor in eine andere Filiale versetzt wurde. Der BR hat diese Einstellung zunächst kritisiert, da aus seiner Sicht in der Abteilung eine weitere Arbeitskraft nicht mehr erforderlich erschien (ein BR Mitglied arbeitet selbst in dieser Abteilung) und außerdem die Gefahr besteht, daß die Neueinstellung auf Kosten eines anderen Arbeitsplatzes erfolgen könne. Der AG wollte die Stelle dennoch besetzen, mit der Begründung, daß dies wegen der Urlaubs- und Krankheitsvertretung nötig wäre und der neue Mitarbeiter eine Bereicherung für die Abteilung darstellen würde. Letztlich hat der BR dann zugestimmt. Nun ist der Fall eingetreten, daß ein AN in dieser Abteilung seinen Job verliert, obwohl er bereits seit 7 Jahren im Unternehmen ist und gleiche Umsatzzahlen und Gewinne wie der vor 2 Jahren neu eingestellte Kollege bringt. Weiterhin wurde vor 1 Monat auf einem anderen Posten eine Neueinstellung vorgenommen, die der nun zu entlassende Kollege auch hätte besetzen können. Aus diesem und anderen Gründen haben wir der Kündigung widersprochen und uns dabei auf § 102 (3) BetrVG berufen. Weiterhin wurde dem Kollegen keine andere Stelle in unserer Niederlassung bzw. einer anderen Niederlassung des Unternehmens angeboten. Der AG setzt sich nun über unseren Widerspruch hinweg mit der Begründung, daß die Entscheidung zu seiner Entlassung erst kürzlich getroffen wurde und nicht vor 1 Monat schon abzusehen war und daß es keine rechtliche Grundlage dafür gäbe, daß ein kürzlich neu eingestellter Mitarbeiter (der noch in der Probezeit ist) für einen langjährigen Mitarbeiter seinen Stuhl wieder räumen müßte.

Wenn das tatsächlich so ist, dann könnte jeder AG doch dieses Gesetz leicht aushebeln, indem er zunächst jemanden einstellt, den ungeliebten Kollegen noch 1 Monat im Unternehmen beläßt um ihn dann rauszuschmeißen, weil die Stelle, die er mit dem zu entlassenden Kollegen besetzen müßte, nun ja "leider" schon vergeben ist. Hat jemand mehr Erfahrungen damit? Es ist die erste Entlassung in unserer ersten Amtszeit mit der wir zu tun haben.

9.01702

Community-Antworten (2)

F
frager1

20.12.2008 um 18:36 Uhr

Das entscheidende Stichwort hier lautet: Sozialauswahl. Schaue einmal hier: http://www.dr-hildebrandt.de/betriebsbedingte/betriebsbedingt_08b.htm

lese weiter einmal hier: Betriebsbedingte Kündigung http://www.dr-hildebrandt.de/arbeit/betriebsbedingt/betriebsbedingt_01.htm

Sollte der AG sich doch über die Meinung des BR hinwegsetzen und die diesen AN kündigen, sollte am besten sofort, zu mindest aber innerhalb der gesetzlichen Fristen Kündigungsschutzklage vor dem ArbG erheben.

Es wäre von Vorteil wenn der Koll. Mitglied in der Gewerkschaft wäre, dann würden diese ihm helfen.

K
Knallgiraffe

20.12.2008 um 18:36 Uhr

Wir hoffen, daß er klagt, doch da er Zeuge Jehovas ist, sind wir uns nicht sicher ob seine Glaube das zulässt. Die haben ja etwas andere Ansichten zu weltlicher Gerichtsbarkeit usw....

Ihre Antwort