Von Teilzeit in Vollzeit
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
heute frage ich mal im eigenen Intersse: Ich arbeite zurzeit 31.25 Wochenstunden Teilzeit. Vollzeit ist gem. MTV 35 Std. "Meine" Abteilung besteht aus 4 Mitarbeitern (einschließlich mir) plus Abteilungsleitre. Alle - außr ich - arbeiten in Vollzeit. Nun ist 1 Mitarbeiter schon seit einigen Monaten krank; seine Stelle wurde nicht ersetzt.
Ich habe der Personalabteilung und meinem Chef nun mitgeteilt, dass ich auf Vollzeit aufstocken möchte; man möge das bei der Personalplanung berücksichtigen. Da ich engagierte Betriebsrätin bin und ca. die Hälfte meiner Arbeitszeit auf Betriebsrat geht, gehe ich davon aus, dass das Interesse der GF, meine Arbeitszeit aufzustocken gering sein dürfte (das würde offiziell natürlich niemals gesagt werden...).
Nun ist mir zu Ohren gekommen (Flurfunk), dass "vorübergehend" eine als "Springerin im Bereich Verwaltung" eingestellte Mitarbeiterin unserer Abteilung unterstützend zugeordnet werden soll (Abteilung Qualitätsmanagement, lt. Organigramm nicht unter dem Bereich Verwaltung). Nach Eingang meines Aufstockungsersuchens wurde dieses Ansinnen wieder verworfen. Anscheinend hat mein Abteilungsleiter Personal angefordert.
Kann ich irgendwie einen Anspruch auf die Aufstockung meiner Arbeitszeit herleiten? Der MTV sagt: "Wünschen Arbeitnehmer mit Teilzeitarbeit den Übergang in Vollzeitarbeit oder eine andere Arbeitszeit in Teilzeit, so soll dem entsprochen werden, wenn eine entsprechende Beschäftigung an einem anderen zumutbaren Arbeitsplatz oder mit einer anderen Arbeitszeit am gleichen Arbeitsplatz betrieblich möglich ist."
Heißt diese tarifliche Regelung, dass der Arbeitgeber mir nachweisen muss, dass es NICHT betrieblich möglich ist, meine Arbeitszeit aufzustocken?
Wie gehe ich am besten vor? Was ratet Ihr mir?
Community-Antworten (2)
18.02.2012 um 09:04 Uhr
Flurfunk ist natürlich schlecht. Ich hoffe Du hast den Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit im Sinne des § 9 TzBfG schriftlich geltend gemacht und nicht auch nur den Wunsch irgend jemand ins Ohr geflüstert.
Und bevor jemand der Abteilung zugeordnet wird, kommt ja auch noch der BR und der § 99 BetrVG.
18.02.2012 um 15:23 Uhr
Ja, schriftlich, aber § 9 TzBfG habe ich in dem Brief nicht erwähnt...s
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