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Vollzeit umgewandelt auf Teilzeit

P
Padamo
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, tut mir leid, hab eine kurzfristige Frage, da wir als BR es gestern erst erfahren haben. In unserem Unternehmen wurde eine neue Stelle geschaffen und diese auch ausgeschrieben. In der Ausschreibung war klar von einer Vollzeitstelle die Rede. Das Bewerbungsverfahren ist gelaufen und die erfolgreiche Mitarbeiterin steht fest, und in unserem Anhörungsbogen steht drin, das die MA auf Teilzeit bleibt ( war sie vorher, hat sich aber beworben mit dem Hinweis, das sie auf Vollzeit wechseln würde). Meine Frage- kann der AG dies einfach so ändern, also wenn in der Ausschreibung noch von Vollzeit gesprochen wird, und er sie nun aber auf Teilzeit lässt? Oder können wir als BR dahingehend entgegenwirken, das die Stelle nochmal neu ausgeschrieben werden muss, da es ja offensichtlich auch ein Angebot für Teilzeit MA ist? Nach meinem persönlichen Empfinden wurde hier nicht die Chancengleichheit gewahrt und alle Teilzeitler benachteiligt. Vielen vielen Dank für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (4)

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Kölner

21.03.2012 um 09:53 Uhr

@Padamo Das TzBfG ist geläufig?

P
Padamo

21.03.2012 um 10:28 Uhr

@null-bekannt insofern das es das gibt. meinst du evtl Paragraph 7 Absatz1)?

G
gironimo

21.03.2012 um 10:34 Uhr

Theoretisch könntet Ihr tatsächlich sagen, dass die Ausschreibung nicht korrekt war.

Was aber, wenn der AG Vollzeit wollte, im Bewerbungsgespräch aber auf die Wünsche der AN eingegangen wurde?

Ich würde als BR eher fordern, die nunmehr nicht genutzte Kapazität für eine weitere Teilzeitstelle zu nutzen und diese auszuschreiben. (Vielleicht als Deal im Gegenzug für die Zustimmung trotz "fehlerhafter Ausschreibung ")

K
Kölner

21.03.2012 um 10:35 Uhr

@Padamo Zum Beispiel... Interessant ist also: Wenn der AG einen Tz-AN auf die Stelle setzt, dann fehlen ja noch Stellenanteile... ...§ 92 BetrVG vorhanden?

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