Erstellt am 21.03.2012 um 08:53 Uhr von Kölner
@Padamo
Das TzBfG ist geläufig?
Erstellt am 21.03.2012 um 09:28 Uhr von Padamo
@null-bekannt insofern das es das gibt. meinst du evtl Paragraph 7 Absatz1)?
Erstellt am 21.03.2012 um 09:34 Uhr von gironimo
Theoretisch könntet Ihr tatsächlich sagen, dass die Ausschreibung nicht korrekt war.
Was aber, wenn der AG Vollzeit wollte, im Bewerbungsgespräch aber auf die Wünsche der AN eingegangen wurde?
Ich würde als BR eher fordern, die nunmehr nicht genutzte Kapazität für eine weitere Teilzeitstelle zu nutzen und diese auszuschreiben. (Vielleicht als Deal im Gegenzug für die Zustimmung trotz "fehlerhafter Ausschreibung ")
Erstellt am 21.03.2012 um 09:35 Uhr von Kölner
@Padamo
Zum Beispiel...
Interessant ist also: Wenn der AG einen Tz-AN auf die Stelle setzt, dann fehlen ja noch Stellenanteile...
...§ 92 BetrVG vorhanden?