W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeitgesetz / Feiertag / Verschiebung der Betriebszeit

WK
Walter Klein
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin seit kurzem neu im BR und habe eine Frage. Seit letztem Jahr wird die Arbeitszeit über eine neue BV geregelt, in der die Betriebszeit um 2 Stunden verlegt wird. D.h. von Sonntag Abend 22Uhr bis Freitag Abend 22 Uhr. Nun verlangt der AG in dieser BV das die Nachtschichtler mal aus einen Feiertag heraus, mal in einen Feiertag hinein arbeiten sollen. Fällt der Feiertag auf einen Freitag, so arbeitet die Nachtschicht bis Donnerstag morgen (also 4 Schichten) und soll dann für den Freitag einen Tag Urlaub nehmen. Ist das so korrekt? Kann man sich dagegen wehren und wenn ja, auf welche Gesetzestexte kann man sich da berufen? Noch zur Info, der AG ist vor einigen Jahren aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten bzw. besitzt nur noch eine so genannte "light" Mitgliedschaft... Hoffe auf schnelle Hilfe! Danke in voraus

Update: Es wird unterschieden zwischen Standardbetriebszeit (So 22Uhr - Fr 22Uhr) und erweiterte Betriebszeit (Fr 22Uhr - Sa 22Uhr). Spielt das im genannten Fall eine Rolle?

39105

Community-Antworten (5)

T
Thomas63

06.04.2022 um 09:39 Uhr

Hallo, bei uns ist die Tagesdefinition auch geändert. Der Tag beginnt um 22Uhr am Vortag. Das heißt bei uns wenn z.B. Donnerstags Frohnleichnam ist. Der Feiertag beginnt am Mittwoch um 22 Uhr und geht bis Donnerstag 22 Uhr. Wenn es keine Feiertagsarbeitsregelung gibt ist das auch der Zeitraum wo nicht gearbeitet wird. Die NS fängt dann am Donnerstag um 22Uhr wieder an. Für Sonn und Feiertagsarbeit braucht man auch im normalfall eine Genehmigung von den Behörden.

R
Relfe

06.04.2022 um 09:47 Uhr

laut Urlaubgesetz ist jeder Tag der gearbeitet wurde ( 1 Min. reicht) kein Urlaubstag, daher gibt es Gerichtsurteile zur Anpassung der Urlaubstage für Schichten die an 2 Werktagen stattfinden.

Urlaub und Schichten passen hier nicht zusammen.

Abgesehen davon: in deinem Beispiel soll der AN an einem Feiertag Urlaub nehmen, das wird in keinem Fall richtig sein, wenn es ein gesetzlicher Feiertag ist. gesetzliche Feiertage sind per Gesetz arbeitsfrei, da kann man arbeiten aber man braucht nie Urlaub nehmen.

X
XYZ68

06.04.2022 um 12:29 Uhr

Rosinenpicken darf der Arbeitgeber nicht. Wenn ab Sonntag 22 Uhr gearbeitet wird, beginnt euer Tag um 22 Uhr des Vortages: das heißt auch die Feiertage beginnen so. Ihr würdet also in der Nachtschicht nicht in den Feiertag hinein arbeiten sondern aus den Feiertag heraus: z.B. Himmelfahrt: Nachtschichtwoche: So, Mo, Di, und dann am Do jeweils 22:00 Uhr Schichtbeginn Mittwoch wäre die "Feiertagsschicht" Wenn ihr nicht 24/7 arbeitet benötigt ihr für Feiertage keinen Urlaub.

Ich kann den Arbeitgeber zum Teil verstehen, da die Unterbrechung der Nachtschicht für einen Tag suboptimal ist. Aber dann könnte er ja die Arbeitszeit verlagern. Grundvoraussetzung, ihr habt eine Erlaubnis an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Für die Schicht am Mittwoch Abend wären dann auch ggf. die Feiertagszuschläge fällig.

D
DummerHund

06.04.2022 um 13:02 Uhr

Regeln für Sonn- und Feiertagsarbeit Ob, zu welchen Zeiten und mit welchen Arbeiten Sie Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen oder nachts beschäftigen dürfen, ist gesetzlich umfassend geregelt: im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Mitarbeiter an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Beschäftigungsverbot gilt von 0 bis 24 Uhr. Als Ausgleich für die Sonn- und Feiertagsarbeit sind (unbezahlte) Ruhetage vorgeschrieben. Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber auch keine Sonntagsarbeit anordnen, falls Sie im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters die Arbeitszeit auf Montag bis Freitag festgelegt haben.

Ausnahmen Wie immer gibt es natürlich Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Regel. Diese werden ebenfalls im Arbeitszeitgesetz geregelt:

Bei regelmäßiger Schichtarbeit kann der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden. Bedingung ist, dass der Betrieb trotzdem 24 Stunden lang ruht. Bei Kraftfahrern ist eine Vorverlegung um 2 Stunden erlaubt. In Speditionen ist es üblich, die Sonntagsruhe um 2 Stunden vorzuverlegen, damit die Fahrer sonntags um 22 Uhr mit Ende des Sonntagsfahrverbots starten können. Die Betriebsruhe beginnt dann samstags um 22 Uhr.

Für arbeiten in der Früh- oder Spätschicht KANN es sein das der AG erst eine behördliche Genehmigung braucht. Dies nur als Hinweis, da es nicht gefragt wurde.

Und noch ein Auszug wie es mit den Feiertagen und dem Lohn aussieht:

Feiertage müssen bezahlt werden Nach all der anstrengenden Arbeit an Sonn- und Feiertagen noch eine gute Nachricht zum Schluss: Wenn ein Feiertag auf einen Werktag fällt, an dem Sie eigentlich hätten arbeiten müssen und Ihre Arbeit aus diesem Grund ausfällt, bekommen Sie den Arbeitstag trotzdem bezahlt. So steht es in § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Natürlich gilt diese Regelung nur bei den Feiertagen, die nach dem Feiertagsrecht in dem Bundesland gelten, in dem Sie arbeiten.

Gut zu wissen: Wenn Sie am letzten Arbeitstag vor oder nach dem Feiertag unentschuldigt fehlen, haben Sie keinen Anspruch auf Bezahlung des Feiertags.

Eine Klausel in einer BV das für ausgefallene Schichten an gesetzlichen Feiertagen ein Tag Urlaub zu nehmen ist wird gerichtlich wohl keinen Bestand haben, da § 2 des Entgeldfortzahlungsgesetz dies schon regelt und es zudem nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz konform wäre.

X
XYZ68

06.04.2022 um 14:51 Uhr

Nur so nebenbei, auch für Arbeiten in der Nachtschicht benötigt man für Feiertage eine Erlaubnis. Die Ausnahmen gelten für alle Schichten :)

Instandhaltung, Betriebe, in denen das Ausschalten der Maschinen / Betriebsanlagen für 24 Stunden nicht möglich oder aber extrem unproduktiv wären ( z.B. Kraftwerke, Hochöfen etc. ), gehören zu den Ausnahmen.

Und wenn ich einmal in eine Richtung geschoben habe, kann ich nicht willkürlich das nächste Mal in die andere Richtung schieben, weil es grade so gut passt :)

Ihre Antwort