Schichtzeiten - müßte der BR bei geänderten Zeiten zustimmen nach § 87?
Hier im Betrieb gibt es sehr unterschiedliche Schichtzeiten (alle i.d. Betriebszeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr) die dem BR alle bekannt sind. Nun probiert eine Abteilung immer wieder neue Schichtzeiten aus (im Zeitraum der Betriebszeit) ohne den BR zu informieren. Meiner Meinung nach müßte der BR bei diesen geänderten Zeiten zustimmen nach § 87. Liege ich da richtig? kikki
Community-Antworten (1)
15.01.2010 um 09:26 Uhr
Hallo Kikki, das sehe ich auch so. Lt. BetrVG mit Basiskommentar Auflage 15 steht das eine MB Einführung, Änderung von Schichtarbeite und z.B. auch die zeitliche Lage der einzelnen Schichten gilt.
Verwandte Themen
Recht auf Einhaltung der Betriebsvereinbarung als Arbeitnehmer?
ÄlterBei uns im Betrieb gibt eine BV zum Thema Schicht. Dort wird unter anderen festgelegt, dass die Einsatzzeiten der Angestellten 2 Wochen im fest stehen müssen. Nun ist es aber vorgekommen, dass ein A
Schichtzeiten verschieben
ÄlterWir haben eine Betriebszeit von 5.00 - 22.00 Uhr. In den verschiedenen Abteilungen wird zu unterschiedlichen Zeiten angefangen. Nun soll in einigen Bereichen die Schichtzeiten um 1 Std. nach hinten ve
Erfassung von Zeiten für Tätigkeiten des BR bzw. Wahlvorstandes
ÄlterHallo, wir haben in der Firma eine Zeiterfassung, in welcher jeder Mitarbeiter täglich seine geleisteten Stunden erfassen muss, auch Abwesenheiten wir Krankheit und Urlaub. Projektbezogene Zeiten wer
Nachweis der Arbeitszeiten
ÄlterHallo, eine Frage zum Nachweis der Arbeitszeiten. Bei uns werden die Arbeitszeiten in einem elektronischen System erfasst. Dieses muß der AN jeden Abend bei Feierabend manuell eintragen. Aufgrund de
Verbindlichkeit des Dienstplans und Überstunden
ÄlterHallo, Dauerthema bei uns Verbindlichkeit des Dienstplans und Überstunden. Wir erhalten den Dienstplan 4 Wochen im vorraus.Bei uns wird der Dienstplan ohne die MA zu fragen häufig einfach geändert. Da