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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtzeiten - müßte der BR bei geänderten Zeiten zustimmen nach § 87?

K
kikki
Jan 2018 bearbeitet

Hier im Betrieb gibt es sehr unterschiedliche Schichtzeiten (alle i.d. Betriebszeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr) die dem BR alle bekannt sind. Nun probiert eine Abteilung immer wieder neue Schichtzeiten aus (im Zeitraum der Betriebszeit) ohne den BR zu informieren. Meiner Meinung nach müßte der BR bei diesen geänderten Zeiten zustimmen nach § 87. Liege ich da richtig? kikki

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Community-Antworten (1)

B
Bergziege

15.01.2010 um 09:26 Uhr

Hallo Kikki, das sehe ich auch so. Lt. BetrVG mit Basiskommentar Auflage 15 steht das eine MB Einführung, Änderung von Schichtarbeite und z.B. auch die zeitliche Lage der einzelnen Schichten gilt.

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