Maximale Pause
Meine Tochter (17 Jahre) ist in der Ausbildung für Krankenpflege und ist jetzt für 2 Monate im ambulanten Pflegedienst eingesetzt. Die Schichten dauern in der Regel von Montags bis Freitags von 6 Uhr bis maximal 13 Uhr. Da sie nicht auf ihre wöchentliche Arbeitszeit kommt, soll sie am Freitag zusätzlich von 18 bis 22 Uhr arbeiten. Meine Frage: sind die Arbeitszeiten am Freitag rechtlich okay (6 Stunden Arbeit von 6-12Uhr mit einer 30 min Pause, danach 6 Stunden Pause von 12-18 Uhr, danach nochmals 4 Stunden Arbeit von 18 -22 Uhr Der Arbeitsplatz ist 15km von ihrem Wohort entfernt, die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist nicht möglich. Sie kann somit nicht mal kurz nach Hause gehen. Am Fraitag ist sie also von 5.30 bis 22.30 beruflich mit ihrem Roller unterwegs.
Community-Antworten (7)
06.04.2022 um 02:24 Uhr
So eine Frage gehört mMn in die Hände eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht und nicht in ein BR-Forum.
06.04.2022 um 09:28 Uhr
bei 6 Stunden Pause und 15km Entfernung würde sie sicher nach Hause fahren können, das Argument wird nicht ziehen (ob das sein muss oder sinnvoll ist, ist eine andere Frage) Zumal Du ja selbst schon angibst das sie innerhalb 30 Min. zur Arbeit kommt und somit 5 Std zu Hause wäre.
Branchenbezogen dürfen Jugendliche bis 22:00 Uhr in Ausnahmefällen auch bis 23:00 Uhr arbeiten. Soweit ich das aus eigener Erfahrung kenne ist 22:00 Uhr bei AZUBI in der Krankenpflege erlaubt. Der Weg zur Arbeit und zurück zählt nicht zur AZ und ist Privatangelegenheit, da ist es egal zu welcher Uhrzeit man zur Arbeit fährt, weil es ist ja nicht im Zuständigkeitsbereich des AG.
Wegen der langen Pause von 6 Stunden solltest Du mal mit der zuständigen Gewerkschaft sprechen, ich vermute das ist in einem TV geregelt. Das wäre für mich der erste Ansprechpartner.
06.04.2022 um 09:43 Uhr
So vorhanden als erstes mal zum BR oder zur JAV, dann zur IHK (auch die können hier beraten und Einfluss nehmen. Dann ggf. zum Anwalt.
Im Jugendarbeitsschutz gibt es sehr viel zu beachten. Bei unter Jugendlichen (Unter 18) greifen die Regeln aus dem Jugendarbeitsschutz: maximal 40 Stunden, keine Arbeit am WE (Ausnahmen für bestimmte Branchen) Arbeit nur zwischen 6 und 20 Uhr (auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn üblicherweise in Schichten gearbeitet wird) ..... Prinzipiell ist die Zeit zwischen den Diensten Pause und damit Freizeit. Was aber geteilte Dienste und Jugendarbeitsschutz angeht, bin ich definitiv überfragt.
06.04.2022 um 18:28 Uhr
Geteilte Dienste sind im Bereich der Pflege durchaus üblich (leider). Verdi versucht schon lange (erfolglos) dieses zu unterbinden.
06.04.2022 um 18:51 Uhr
Nein das geht nicht
Die 2 Zeiten am Arbeitszeit sind zwar nur 5,5 und 4 h, somit 9,5 "reine" Arbeitszeit, aber da deine Tochter noch nicht volljährig ist ist die ARbZ auf 8 h beschränkt § 8 JArbSchG
Die beiden "Schichten" zählen auch als an einem Arbeitstag, da keine Ruhezeit von 11 Stunden sondern nur 5 zwischen den Schichten liegen.
Es ist das Problem des Arbeitgeber, dass er die Schichten nur mit 6,5 Stunden täglich ansetzt. Vorsicht: Er könnte natürlich auch den SA einteilen da Werktage Mo - Sa sind
07.04.2022 um 10:28 Uhr
Danke für die Antworten.
07.04.2022 um 10:50 Uhr
Man muss ja nicht 2x am Tag die Ruhezeit von 11 Stunden einhalten und da sie am Vortag um 13:00 Uhr Arbeitsende hat und am Samstag nicht arbeitet, wo ist das Problem mit der Ruhezeit? Und die max. zulässige AZ wird pro Werktag gerechnet, da dürfte das egal sein wie viel Zeit zwischen den 2 Diensten Pause ist (in diesem Fall 6 Std.)
den möglichen Ansatzpunkt hat @Kjarrigan genannt: Die 2 Zeiten am Arbeitszeit sind zwar nur 5,5 und 4 h, somit 9,5 "reine" Arbeitszeit, aber da deine Tochter noch nicht volljährig ist ist die ARbZ auf 8 h beschränkt § 8 JArbSchG
@Vater99
hast Du den mal bei der zuständigen Gewerkschaft nachgefragt was der TV dazu ausgibt? Wenn man sich beim AG "Beschwert" sollte man zumindestens wissen, was denn korrekt ist, damit das gleich klären kann (nur als Tipp)
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