Urlaub im Dezember
Liebe Betriebsrätler, es gibt bei uns ein Pflegeheim, wo der Chef so einfach mal angeordnet hat, keiner vom Personal darf im Dezember Urlaub machen. Begründung: Es müssten die Dienste abgesichert werden. Kann doch nicht sein? Wie können wir als BR ohne dass unnötig Fronten verhärten den Normalzustand herstellen?
Community-Antworten (2)
16.02.2012 um 14:56 Uhr
Schon mal was von §87 (1) Nr. 5 BetrVG gehört?
Ohne Eure Zustimmung bzw. ohne Betriebsvereinbarung kann Euer AG derartiges gar nicht anordnen! Und wenn ihr Euch darüber (Umfang der Urlaubssperre) nicht einigen könnt, entscheidet die Einigungsstelle.
Falls ihr mit "unnötig Fronten verhärten" meint das Euer AG es gar nicht gern sieht "über die Sache mit dem BR zu reden und notfalls auch mal zu akzeptiern das der BR seine Rechte durchsetzt", tja was will man Euch da raten? ......
16.02.2012 um 15:34 Uhr
@rumpen
unter dem Hintergrund das im Pflegebereich die Mitarbeiter nicht auf den Bäumen wachsen, sollte die Argumentation leicht fallen.
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