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Kurzarbeit - unbezahlter Urlaub?

R
Reblaus
Jan 2018 bearbeitet

Hatte gestern schonmal geschrieben, aber irgendwie ist mein Beitrag verschwunden???? Ich habe bereits im August für den Monat Dezember unbezahlten Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen. Ende November dann in den Urlaub geflogen. Jetzt komme ich zurück, und erfahre dass ab dem 08. Dezember die Firma geschlossen war, wegen Kurzarbeit. Kann ich jetzt nicht meinen unbezahlten Urlaub für Dezember wieder rückgängig machen, und dafür wie alle anderen Kurzarbeitergeld beziehen??

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Community-Antworten (4)

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Kölner

13.01.2009 um 09:57 Uhr

@Reblaus Ne. Hast Du nicht das fade Gefühl, dass das ein wenig 'dreist' wäre?

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Reblaus

13.01.2009 um 12:10 Uhr

Warum dreist? Die anderen waren doch alle auch nicht arbeiten... Wo ist die Begründung, der Unterschied? Nur weil ich meinen Urlaub beantragt habe, bevor das Thema Kurzarbeut aktuel geworden ist.

K
Kölner

13.01.2009 um 12:13 Uhr

@Reblaus Eben - aber aus anderen Gründen!

U
Uschi66

13.01.2009 um 12:36 Uhr

@Reblaus

Während der Kurzarbeit muss man für die Zeit für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird der AfA zur Verfügung stehen. Sie kann einen Kurzarbeiter in dieser Zeit andersweitig einsetzen, genau wir Arbeitslosengeldbezieher.

Daher ist es auch für die AfA wichtig diese zu kennen. Du warst dort nicht gemeldet/ nicht bekannt, konntest also nicht berücksichtigt werden.

Daher könnte hier die AfA auch nur mit Sperre des Kurzarbeitergeldes reagieren.

Du hattes für dich entschieden im Monat Dez. 2008 nicht zu arbeiten, also unbezahlten Urlaub zu nehmen und somit auf Lohn verzichtet. Das war Deine freie Entscheidung worauf Du auch Recht hattest.

Warum soll nun also die Allgemeinheit hier für Deinen Sinneswandel einstehen, beosnders da ein solche rin dieser Art nicht einsehbar und nicht vertretbar ist. Daher "dreist".

Weiter, Kurzarbeit bedeutet ja nicht 0 Stunden, es kann auch sein alle AN nur 4 statt 8 Stunden. DAnn hättest Du also auch 4 Std. tägl. arbeiten müssen. Hast Du aber nicht. Somit könnte dann wenn man deinem Anliegen stattgeben würde auch sagen, er hat seine Arbeitspflicht nicht erfüllt, also folglich fristlose Kündigung. Denn auch Du kannst ja den Dez. 2008 nicht mehr herbeiführen, also die Uhr/Kalender zurückdrehen.

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