Erstellt am 13.01.2009 um 08:57 Uhr von Kölner
@Reblaus
Ne.
Hast Du nicht das fade Gefühl, dass das ein wenig 'dreist' wäre?
Erstellt am 13.01.2009 um 11:10 Uhr von Reblaus
Warum dreist?
Die anderen waren doch alle auch nicht arbeiten...
Wo ist die Begründung, der Unterschied?
Nur weil ich meinen Urlaub beantragt habe, bevor das Thema Kurzarbeut aktuel geworden ist.
Erstellt am 13.01.2009 um 11:13 Uhr von Kölner
@Reblaus
Eben - aber aus anderen Gründen!
Erstellt am 13.01.2009 um 11:36 Uhr von Uschi66
@Reblaus
Während der Kurzarbeit muss man für die Zeit für die Kurzarbeitergeld gezahlt wird der AfA zur Verfügung stehen. Sie kann einen Kurzarbeiter in dieser Zeit andersweitig einsetzen, genau wir Arbeitslosengeldbezieher.
Daher ist es auch für die AfA wichtig diese zu kennen. Du warst dort nicht gemeldet/ nicht bekannt, konntest also nicht berücksichtigt werden.
Daher könnte hier die AfA auch nur mit Sperre des Kurzarbeitergeldes reagieren.
Du hattes für dich entschieden im Monat Dez. 2008 nicht zu arbeiten, also unbezahlten Urlaub zu nehmen und somit auf Lohn verzichtet. Das war Deine freie Entscheidung worauf Du auch Recht hattest.
Warum soll nun also die Allgemeinheit hier für Deinen Sinneswandel einstehen, beosnders da ein solche rin dieser Art nicht einsehbar und nicht vertretbar ist. Daher "dreist".
Weiter, Kurzarbeit bedeutet ja nicht 0 Stunden, es kann auch sein alle AN nur 4 statt 8 Stunden. DAnn hättest Du also auch 4 Std. tägl. arbeiten müssen. Hast Du aber nicht. Somit könnte dann wenn man deinem Anliegen stattgeben würde auch sagen, er hat seine Arbeitspflicht nicht erfüllt, also folglich fristlose Kündigung. Denn auch Du kannst ja den Dez. 2008 nicht mehr herbeiführen, also die Uhr/Kalender zurückdrehen.