Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, dass der 24. und 31. Dezember nur als halbe Arbeitstage gerechnet werden?

In dem für uns geltenden Manteltarifvertrag heißt es:

An dem Tage vor Weihnachten (24. Dezember) und Neujahr (31. Dezember) endet die Arbeitszeit spätestens um 13 Uhr. Die an diesen Tagen ausfallende Arbeitszeit gilt als abgeleistet.

Das heißt im Umkehrschluss ja nicht, dass jemand der frei hat oder Urlaub nimmt, auch einen halben Tag geschenkt bekommt. Diese Regelung betrifft meiner Meinung nach nur für "arbeitende" Beschäftigte. Oder?