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Urlaub am 24. und 31. Dezember - nur als halbe Arbeitstage gerechnet?

H
Heiko
Dez 2018 bearbeitet

Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung, dass der 24. und 31. Dezember nur als halbe Arbeitstage gerechnet werden?

In dem für uns geltenden Manteltarifvertrag heißt es:

An dem Tage vor Weihnachten (24. Dezember) und Neujahr (31. Dezember) endet die Arbeitszeit spätestens um 13 Uhr. Die an diesen Tagen ausfallende Arbeitszeit gilt als abgeleistet.

Das heißt im Umkehrschluss ja nicht, dass jemand der frei hat oder Urlaub nimmt, auch einen halben Tag geschenkt bekommt. Diese Regelung betrifft meiner Meinung nach nur für "arbeitende" Beschäftigte. Oder?

14.947011

Community-Antworten (11)

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pirat

15.02.2008 um 18:06 Uhr

@Heiko

Antworten findest du hier.... http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm

H
Heiko

15.02.2008 um 18:31 Uhr

Danke pirat, dann lag ich wohl auf dem Holzweg.

So ist es richtig:

Wer arbeitet, hat um 13 Uhr Feierabend.

Wer frei hat oder nimmt, muss dafür einen halben (Urlaubs-)Tag nehmen.

Bei Teilzeitkräften ist es etwas anders:

Wer arbeitet, hat um 13 Uhr frei.

Wer frei hat oder nimmt, muss dafür einen ganzen (Urlaubs-)Tag nehmen.

P
Peanuts

15.02.2008 um 22:38 Uhr

"Diese Regelung betrifft meiner Meinung nach nur für "arbeitende" Beschäftigte. "

Korrekt! Für wen auch sonst?

"Wer frei hat oder nimmt, muss dafür einen halben (Urlaubs-)Tag nehmen."

Wenn jemand an einem dieser Tage frei hat (kein Urlaub), warum sollte er/sie einen halben Urlaubstag nehmen müssen????

Halbe Urlaubstage kennt das BUrlG nicht! Wenn keine anders lautende Regelung im TV oder BV oder AV besteht, entsprechen der 24. und/oder 31.12. jeweils 1 Urlaubstag und zwar einem GANZEN; das sieht bei Teilzeitkräften nicht anders aus!

H
Heiko

15.02.2008 um 22:45 Uhr

Danke Peanuts für Deine Beitrag. Bitte keine Aufregung.

Bei uns gibt es anfangs zitierten TV, der besagt, dass der 24. und 31.12. um 13 Uhr endet. Dementsprechend muss jemand der Urlaub nimmt, dafür einen HALBEN TAG nehmen, weil es keine Ungerechtigkeit geben darf.

P
pirat

15.02.2008 um 22:48 Uhr

Ahoi, Nuss sah ich nicht eben doppelt?

P
Peanuts

16.02.2008 um 02:03 Uhr

"Dementsprechend muss jemand der Urlaub nimmt, dafür einen HALBEN TAG nehmen, weil es keine Ungerechtigkeit geben darf."

Wo steht denn geschrieben, dass nur ein halber Urlaubstag genommen werden muss?

K
Kölner

16.02.2008 um 10:14 Uhr

@Heiko Gerecht ist, wenn man arbeiten geht an besagten Tagen und ein paar Stunden (vielleicht) geschenkt bekommt. Derjenige, der gar nicht erst etwas geschenkt bekommen will, bleibt weg und nimmt Urlaubstage (ganze). So einfach ist das und gerecht.

I
Immie

16.02.2008 um 10:20 Uhr

Da ist der TVöD ausnahmsweise ja mal richtig gut:-)

H
Heiko

18.02.2008 um 21:43 Uhr

Lieber Kölner,

ich versuche nur in den Tarifvertrags-Kadawelsch durchzusteigen.

"An dem Tage vor Weihnachten (24. Dezember) und Neujahr (31. Dezember) endet die Arbeitszeit spätestens um 13 Uhr. Die an diesen Tagen ausfallende Arbeitszeit gilt als abgeleistet."

Was das für arbeitende Arbeitnehmer bedeutet, ist klar.

Aber was ist mit den frei habenden/urlaubenden Arbeitnehmern. So wie ich nach pirats Linktip unter www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm entnommen habe, muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das gleiche Geschenk machen. Oder?

So wie ich

DK
die Klärung

24.12.2018 um 10:57 Uhr

Halbe Urlaubstage sind im Bundesurlaubsgesetz nicht geregelt. Aber: Zeigen sich Arbeitgeber beim Jahresendurlaub entgegenkommend und geben sich mit halben Urlaubstagen zufrieden, gilt „alle haben die gleichen Rechte: Wer die arbeitenden Mitarbeiter an Heiligabend schon mittags in den Feierabend schickt, darf auch jenen, die an dem Termin Urlaub angereicht hatten, nur einen halben Urlaubstag abziehen. Es ist also laut Gesetz nicht rechtens denjenigen, die Urlaub haben oder Überstunden abbauen, einen ganzen Tag abzuziehen.

C
celestro

25.12.2018 um 12:16 Uhr

ja, so nach 10 Jahren gut das Du uns nochmal dran erinnerst. rolleyes

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