Erstellt am 15.02.2008 um 17:06 Uhr von pirat
@Heiko
Antworten findest du hier....
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm
Erstellt am 15.02.2008 um 17:31 Uhr von Heiko
Danke pirat, dann lag ich wohl auf dem Holzweg.
So ist es richtig:
Wer arbeitet, hat um 13 Uhr Feierabend.
Wer frei hat oder nimmt, muss dafür einen halben (Urlaubs-)Tag nehmen.
Bei Teilzeitkräften ist es etwas anders:
Wer arbeitet, hat um 13 Uhr frei.
Wer frei hat oder nimmt, muss dafür einen ganzen (Urlaubs-)Tag nehmen.
Erstellt am 15.02.2008 um 21:38 Uhr von peanuts
"Diese Regelung betrifft meiner Meinung nach nur für "arbeitende" Beschäftigte. "
Korrekt! Für wen auch sonst?
"Wer frei hat oder nimmt, muss dafür einen halben (Urlaubs-)Tag nehmen."
Wenn jemand an einem dieser Tage frei hat (kein Urlaub), warum sollte er/sie einen halben Urlaubstag nehmen müssen????
Halbe Urlaubstage kennt das BUrlG nicht! Wenn keine anders lautende Regelung im TV oder BV oder AV besteht, entsprechen der 24. und/oder 31.12. jeweils 1 Urlaubstag und zwar einem GANZEN; das sieht bei Teilzeitkräften nicht anders aus!
Erstellt am 15.02.2008 um 21:45 Uhr von Heiko
Danke Peanuts für Deine Beitrag. Bitte keine Aufregung.
Bei uns gibt es anfangs zitierten TV, der besagt, dass der 24. und 31.12. um 13 Uhr endet. Dementsprechend muss jemand der Urlaub nimmt, dafür einen HALBEN TAG nehmen, weil es keine Ungerechtigkeit geben darf.
Erstellt am 15.02.2008 um 21:48 Uhr von pirat
Ahoi, Nuss
sah ich nicht eben doppelt?
Erstellt am 16.02.2008 um 01:03 Uhr von peanuts
"Dementsprechend muss jemand der Urlaub nimmt, dafür einen HALBEN TAG nehmen, weil es keine Ungerechtigkeit geben darf."
Wo steht denn geschrieben, dass nur ein halber Urlaubstag genommen werden muss?
Erstellt am 16.02.2008 um 09:14 Uhr von Kölner
@Heiko
Gerecht ist, wenn man arbeiten geht an besagten Tagen und ein paar Stunden (vielleicht) geschenkt bekommt. Derjenige, der gar nicht erst etwas geschenkt bekommen will, bleibt weg und nimmt Urlaubstage (ganze).
So einfach ist das und gerecht.
Erstellt am 16.02.2008 um 09:20 Uhr von Immie
Da ist der TVöD ausnahmsweise ja mal richtig gut:-)
Erstellt am 18.02.2008 um 20:43 Uhr von Heiko
Lieber Kölner,
ich versuche nur in den Tarifvertrags-Kadawelsch durchzusteigen.
"An dem Tage vor Weihnachten (24. Dezember) und Neujahr (31. Dezember) endet die Arbeitszeit spätestens um 13 Uhr. Die an diesen Tagen ausfallende Arbeitszeit gilt als abgeleistet."
Was das für arbeitende Arbeitnehmer bedeutet, ist klar.
Aber was ist mit den frei habenden/urlaubenden Arbeitnehmern. So wie ich nach pirats Linktip unter www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm entnommen habe, muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das gleiche Geschenk machen. Oder?
So wie ich
Erstellt am 24.12.2018 um 09:57 Uhr von die Klärung
Halbe Urlaubstage sind im Bundesurlaubsgesetz nicht geregelt. Aber:
Zeigen sich Arbeitgeber beim Jahresendurlaub entgegenkommend und geben sich mit halben Urlaubstagen zufrieden, gilt „alle haben die gleichen Rechte: Wer die arbeitenden Mitarbeiter an Heiligabend schon mittags in den Feierabend schickt, darf auch jenen, die an dem Termin Urlaub angereicht hatten, nur einen halben Urlaubstag abziehen. Es ist also laut Gesetz nicht rechtens denjenigen, die Urlaub haben oder Überstunden abbauen, einen ganzen Tag abzuziehen.
Erstellt am 25.12.2018 um 11:16 Uhr von celestro
ja, so nach 10 Jahren gut das Du uns nochmal dran erinnerst. *rolleyes*