W.A.F. LogoSeminare

Überstunden abbauen - wenn man nicht mal auf dem Dienstplan steht?

P
Pabbels
Jan 2018 bearbeitet

Ist das so überhaupt zulässig?????

ich habe hier jetzt einiges darüber gelesen aber konnte keine Antwort auf meine Frage finden.

Bei mir geht es darum:

ich habe als Altenpflegerin im Caritas gearbeitet. Caritas hat eigens eine Zeitarbeitsfirma gegründet ( P&P) um hier schon mal nicht nach Tarif bezahlen zu müssen. Wie alle anderen vor mir habe ich pünktlich zum Ablauf der Probezeit meine Kündigung zum 13.12.2008 erhalten. Ich bin aber am 24. November 2008 krank geworden, am 25.11.2008 legte ich die AU meinem Arbeitgeber vor (da wußte ich aber noch nichts von der Kündigung) die Kündigung habe ich am 27.11.2008 per Post bekommen. Wie sich dann heraus stellte, war ich vom 1. Dezember bis einschließlich 13. Dezember nicht mehr auf dem Dienstplan eingetragen aber auch keine Eintragung für Überstundenabbau und auch nicht als Frei-Tage zum Überstunden abbauen. Ich stand einfach überhaupt nicht mehr drauf. Die Abbrechnung Ende Dezember brachte mir dann das böse Erwachen. Die Überstunden, die ich ja schon geleistet hatte, wurden mir für diese Tage im Dezember angerechnet obwohl ich weiterhin krank geschrieben wurde. Mir wurde anschließend mitgeteilt, da ich nicht mehr im Dienstplan aufgeführt bin, werden diese Überstunden für den Dezember damit abgegolten. In meinem Arbeitsvertrag konnte ich darüber keine Klausel finden. Ich kann mir jetzt wirklich nicht vorstellen, das es so seine Richtigkeit hat.

Gruß Sabine

5.18704

Community-Antworten (4)

K
Kölner

04.03.2009 um 14:17 Uhr

@Pabbels Das ist zwar nicht schön, aber leider korrekt! Das LAG Rheinland-Pfalz machte es möglich. Akz: 6 Sa 566/99

Wenn man sich zudem § 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFG zu Gemüte führt ist auch klar warum: 'Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert [...]' Bei geplantem Ausgleich für geleistete Überstunden fehlt es an der Verhinderung zur ARBEITSLEISTUNG.

P
Pabbels

04.03.2009 um 14:25 Uhr

dann ist ja jeder der Überstunden macht im endefekt der Dumme und soweit ich mich jetzt informiert habe, muß der Abbau der Überstunden mit dem AN abgesprochen werden und kann nicht einfach so verfügt werden oder bin ich da jetzt ganz falsch.

K
Kölner

04.03.2009 um 14:31 Uhr

@Pabbels Man ist nur die 'Dumme' wenn man keinen anderslautenden TV hat oder krank wird während des Abfeierns. Man kann sich über Fairneß bei AG sicherlich vortrefflich streiten, aber grundsätzlich würde ich mir hinsichtlich meiner Überstunden IMMER auch Gedanken über das Abfeiern der selbigen machen.

N
nicoline

04.03.2009 um 18:00 Uhr

@Pabbles Bis wann einschließlich bist Du krankgeschrieben gewesen?

@Kölner Wenn Du mal in folgenden thread reinschaust, was dort geantwortet wurde, könnte man schon vermuten, dass bei Pabbles vielleicht doch nicht korrekt verfahren wurde?!? Ich interpretiere das so, dass sie mit Überstundenabbau eigeplant wurde, weil sie krank war.

http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=27437&qpage=10&nav=theme&theme=&keyword=&wikiarticle=

Ihre Antwort