Hallo zusammen,

wir haben zum Thema Urlaub zwei Fragen:

1. Innerhalb welchem Zeitraum muß der Arbeitgeber über einen Urlaubsantrag entscheiden?

2. Muß der Arbeitnehmer Urlaub beantragen, und wenn er dies nicht tut, was dann? Ist es OK, wenn der AG sich hinstellt und dann sinngemäß sagt: "Tut mir leid, Frist abgelaufen, Urlaub verfällt."

Mit freundlichen Grüßen
brLicher

@widder
Unsere Regelung zum Thema Urlaub, BV "Beantragung und Genehmigung von Urlaub"

Darin heißt es:
Es gelten folgende Antragsfristen und Genehmigungszeiträume:
bis zum 31.10. - Uralubsanträge für das Folgejahr
bis zum 31.01. - April bis Dezember
bis zum 30.4. - Juli bis Dezember
bis zum 31.7. - Oktober bis Dezember

Nicht schriftlich fixiert war folgendes Verfahren bei uns bisher für Resturlaub gebräuchlich:
Man konnte der Dienstplanung mitteilen (formlos), das man seine Resturlaubstage so nehmen möchte, wie es am besten in den Dienstplan passt, also für die Dienstplanung am besten planbar ist.

Mit begründung, "es gäbe ja fristen in der BV" geht das nun nicht mehr.

Wir sind uns auch nicht ganz sicher, ob das mit diesen Fristen überhaupt so geht.

Ich hoffe, damit unser Problem besser erläutert zu haben

Nochmals Danke im Vorraus
brLicher