Kurzarbeit und LA
Hallo zusammen... Wir werden ab März bei uns im Betrieb kurzarbeiten. Wir haben noch 4 LA . nach dem Aüg dürfen ja LA nicht kurzarbeiten. Was das natürlich für einen Aufruhr in der Stammbelegschaft gibt... darüber will ich gar nicht nachdenken. Jetzt kommt wahrscheinlich von euch wir müssen sie entlassen. Aber genau das wollen wir eigentlich nicht. Wir haben vor sie fest einzustellen aber das geht ja auch nicht von heute auf morgen. Was sollen wir tun?
Community-Antworten (3)
16.02.2012 um 14:25 Uhr
Die Arbeitsagentur weiß, dass es diese Leiharbeiter bei euch gibt und hat trotzdem KUG bewilligt? Ansonsten fällt mir zum Thema "Vermeidung von Unmut" das Stichwort "Arbeitgeberzuzahlung zum KUG" ein.
16.02.2012 um 14:44 Uhr
nach dem Aüg dürfen ja LA nicht kurzarbeiten.
Da hast Du was missverstanden! Der VERLEIHER darf seine Lohnfortzahlungspflicht für Zeiten in denen er den AN nicht verleihen kann nicht dadurch umgehen, dass er für seine AN (die LA) Kurzarbeit beantragt.
Das heißt nicht, dass Euer AG nicht den Arbeitsbedarf der Leiharbeiter reduzieren darf! Dann muß Euer AG eben mit dem Verleiher einen entsprechenden Vertrag machen, das er die LA nur noch in geringerem Umfang einsetzt (so weit das der Vertrag nicht ohnehin vorsieht)! Was der Verleiher dann daraus macht (da dieser ja keine Kurzarbeit beantragen kann), ist sein Problem! I.d.R. enthalten TV der LA Regeln für Zeitkonten für diesen Fall, d.h. der Verleiher läßt seine AN einfach in diesen Zeiten Stunden abbauen bzw. (so weit zulässig) das Konto ins Minus fahren.
Und genau so würde ich versuchen das mit Eurem AG auszumachen....
16.02.2012 um 14:59 Uhr
Hallo @ petrus, der Antrag an die Arbeitsagentur wurde gestern (Inklusive der LA) abgegeben. Von den Herren wird sicherlich nächste Woche hier einer aufschlagen und Fragen dazu stellen.Was ich, sorry, vergessen habe zu erwähnen, 2 von den LA fallen nicht mit in die KuG.in diesem Bereich wird nicht Kurzgearbeitet.
Hallo @rkoch... ja hast recht habe ich missverstanden.Das mit dem Stunden abbauen (ist zulässig lt TV) wäre natürlich eine gute Lösung. Denn wie gesagt wir würden sie gerne behalten. Vielen Dank euch beiden
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