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Freistellungen

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Evelyn1104
Apr 2022 bearbeitet

Guten Tag zusammen, bei uns sind die Wahlen gelaufen und die Konst.Sitzung hat auch bereits stattgefunden. Nun kann unser neuer BR am 08.04. starten. Ich bin nun die neue BRV und wir haben genau eine Freistellung welche ich dann bekommen werde, kann ich für meinen Stellvertreter eine befristete Freistellung mit Beschlussfassung fassen ? Und wenn ja, was genau muss ich dort beachten ?

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Community-Antworten (27)

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Moreno

05.04.2022 um 12:37 Uhr

Also ich versteh nicht was Du willst! Euch steht eine Freistellung zu die vom BRV genommen wird. Bist du verhindert könnte man mit dem AG eventuell aushandeln, dass die Stellvertretung automatisch zu diesen Zeiten auch freigestellt wird. Ansonsten geht der Stellvertreter normal auf Arbeit und meldet sich zur Betriebsratstätigkeit beim Vorgesetzten ab.

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enigmathika

05.04.2022 um 12:47 Uhr

Nein, Du kannst nicht per Beschluss eine weitere Freistellung für Deinen Stellvertreter bekommen.

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Evelyn1104

05.04.2022 um 12:48 Uhr

Die Frage die ich mir stelle ist ob es möglich ist aufgrund von Betriebsratsarbeit eine „Freistellung“ über einen längeren Zeitraum zu erteilen ?

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RudiRadeberger

05.04.2022 um 12:54 Uhr

Die Antwort bleibt "Nein".

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Moreno

05.04.2022 um 12:55 Uhr

Hmmm dann könnte sich ja theoretisch das gesamte Gremium für die nächsten 4 Jahre komplett frei stellen? Nein geht nicht! Allerdings ist es natürlich möglich mit dem AG eine weitere Freistellung raus zu verhandeln, aber erteilen geht nicht!

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John_

05.04.2022 um 13:00 Uhr

@moreno wenn es um Vertretung geht muss man nicht mit dem AG verhandeln. Im Falle von Verhinderungen hat der BR Anspruch auf eine Ersatzfreistellung und die kann auch vorsorglich gemacht werden.

Dafür muss der BR zunächst beschließen, dass er vorsorglich eine Ersatzfreistellung wählen will. Die Wahl erfolgt geheim und es können nur ordentliche Mitglieder gewählt werden. Eine Anhörung mit dem AG ist in dem Fall nicht notwendig, schadet aber nicht das trotzdem zu tun.

@Evelyn1104 im Einverständnis mit dem AG jederzeit und ohne Probleme. Wenn ihr das nicht habt, bleibt euch nur der Weg übers Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren. Dort müsst ihr aber darlegen wieso eine höhere Anzahl an Freistellungen zur Durchführung der BR Arbeit notwendig ist.

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Evelyn1104

05.04.2022 um 13:00 Uhr

Ok, bei der Verhandlung mit dem AG, muss dort das gesamte Gremium dabei sein oder ist es ausreichend wenn die Verhandlung zwischen AG und BRV stattfindet ?

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Kjarrigan

05.04.2022 um 13:06 Uhr

Deine Freistellung läuft nach § 38 BetrVg

Alle weiteren Freistellungen ergeben sich aus § 37 BetrVG. (für notwendige BR Arbeit) Natürlich könnt ihr auch hier mit dem AG verhandeln, ob es möglich ist für eine begrenzte Dauer eine Teil oder Vollfreistellung eines weiteren BRM bekommen könnt z.B. wenn der AG eine größere Umstrukturierung durchführt und es eh dazu kommen würde, dass sich ein BRM täglich mehrere Stunden für BR Arbeit abmeldet.

Wie immer - im Einvernehmen mit dem AG - ist vieles möglich. Wenn ihr Euch einfach jeden Tag abmeldet wird der AG wahrscheinlich irgendwann fragen wozu und die Notwendigkeit anzweifeln. Dann müsst ihr unter Umständen zumind. Stichprobenartig auch darlegen können (notfalls vor Gericht) worin die notwendige BR Arbeit besteht / bestand.

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Moreno

05.04.2022 um 13:10 Uhr

Im Falle von Verhinderungen hat der BR Anspruch auf eine Ersatzfreistellung und die kann auch vorsorglich gemacht werden....Zitat John

,,Da die gesetzliche Freistellungsstaffelung vom Gesetzgeber so bemessen ist, dass urlaubs-, krankheits- und schulungsbedingte Abwesenheitszeiten der freigestellten Betriebsratsmitglieder berücksichtigt sind, kann eine entsprechende Ersatzfreistellung bei Verhinderung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds nur bei konkreter Darlegung der Erforderlichkeit verlangt werden" Quelle IFB

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Relfe

05.04.2022 um 13:10 Uhr

@Evelyn1104 das ist egal, weil der AG das entscheidet ob er eine weitere Freistellung genehmigt. Ihr seit in dem Fall reine "Bittsteller" Die Verhandlung sollte der oder die aufnehmen, die dem AG am besten "überreden" können. Wenn man dabei mit dem ganzen Gremium auftaucht, dann wird sich der AG "bedrängt" fühlen. Bei solchen Verhandlungen sollten immer auf beiden Seiten gleich viele Verhandler sein, damit ist keiner in Unterzahl und fühlt sich "bedrängt" (habe ich mal irgendwo gelesen zum Thema: Verhandlungen)

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Evelyn1104

05.04.2022 um 13:15 Uhr

Also ist es im ersten Schritt immer eine Verhandlung mit dem AG und im zweiten Schritt kann ich das dann mit meinem Gremium abstimmen wer genau diese Person sein wird, richtig ?

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Relfe

05.04.2022 um 13:21 Uhr

na der AG wird das schon wissen wollen bevor er zustimmt. ich würde das erstmal intern klären wer das dann wäre und dann mit dem AG verhandeln.

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Moreno

05.04.2022 um 13:24 Uhr

Evelyn neee so ist es verkehrt wenn Ihr mit dem AG eine weitere Freistellung verhandeln wollt solltet ihr natürlich auch gleich wissen wer diese Person sein soll. Wenn es der Hausmeister Fritz ist könnte es okay sein für den AG während er beim Itler Hans diese Freistellung eventuell ablehnen würde. Im Gegensatz zur reifen bin ich der Meinung, dass solche Besprechungen mit dem gesamten Gremium statt finden sollten.

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Relfe

05.04.2022 um 13:25 Uhr

ihr müsst ja bei Freistellungen immer mit dem AG besprechen wer es ist. der AG könnte relevante Gründe haben warum Du als BRV nicht voll freigestellt werden kannst, z.B. weil deine Position unverzichtbar ist und aktuell nicht nachbesetzt werden kann.

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Evelyn1104

05.04.2022 um 13:26 Uhr

Ok, also erst mit dem Gremium bei der Sitzung absprechen wer diese Person ist und danach mit dem AG in Verhandlung gehen.

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Relfe

05.04.2022 um 13:29 Uhr

so würde ich es machen und auch gleich besprechen wer die Verhandlung macht oder ob das ganze Gremium anwesend sein soll. Das müsst ihr entscheiden, ihr kennt euren AG am besten

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Evelyn1104

05.04.2022 um 13:43 Uhr

Ich danke euch allen für eure Hilfe !

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rtjum

05.04.2022 um 13:50 Uhr

wenn ihr wirklich eine 2. Freistellung benötigt, dann redet erstmal mit dem AG, wenn er nicht einsichtig ist, dann meldet sich der Stelli oder wer auch immer halt direkt morgens nach dem Einstempeln beim Vorgesetzten für BR-Tätigkeiten ab und kurz von Ausstempeln wieder an und das nötigenfalls jeden Tag. Dafür gibt es die Möglichkeiten des 37er ja.

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Relfe

05.04.2022 um 13:56 Uhr

wenn mir als AG der BR erst versucht eine zusätzliche Freistellung rauszuleiern und dann mit solchen dumm-dreisten Methoden versucht seinen Willen aufzuzwingen, dann würde ich als AG aber mal einen speziellen RA beauftragen das rechtlich zu prüfen. Ab dem Tag hat der BR aber richtig Probleme mit mir als AG und der stellv kann dann aber mal nachweisen, was er den so den ganzen Tag macht und der BRV auch und jeder andere für jede Freistellung ebenfalls.

Noch ungeschickter wird man seinen AG nicht auf "Krawall bürsten" können.

ist aber nur meine Meinung

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John_

05.04.2022 um 14:02 Uhr

@moreno 11:10 Uhr

Fitting Rn. 47 zu § 38 Der BR hat im Falle der Verhinderung eines freigestellten BRMitgl. im allgemeinen einen Anspruch auf Ersatzfreistellung eines anderen BRMitgl. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein freigestelltes BRMitgl. diese Funktion niederlegt oder aus dieser abberufen wird. Die frühzeitige Wahl von BRMitgl., ..... ist deshalb nicht nur zulässig, sondern vielfach zweckmäßig

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Relfe

05.04.2022 um 14:16 Uhr

es geht doch gar nicht um eine Ersatzfreistellug, hier geht es um eine zusätzliche Freistellung über den gesetzlichen Anspruch hinaus.

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enigmathika

05.04.2022 um 14:20 Uhr

"Also ist es im ersten Schritt immer eine Verhandlung mit dem AG und im zweiten Schritt kann ich das dann mit meinem Gremium abstimmen wer genau diese Person sein wird, richtig ?"

In der Ausgangsfrage ging es doch um den stellvertretenden BRV, oder?

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John_

05.04.2022 um 14:21 Uhr

@Relfe das war aus dem ersten Post nicht zu 100 % ersichtlich deswegen hatte ich um 11 zu beidem eine Antwort geschrieben. In dem Austausch zwischen mir und moreno gehts um Ersatzfreistellungen, stimmt aber das es mit dem Hauptthema nicht direkt was zu tun hat.

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rtjum

05.04.2022 um 14:26 Uhr

"Noch ungeschickter wird man seinen AG nicht auf "Krawall bürsten" können."

wenn ein Gremium eine zusätzliche Freistellung haben will, dann gehe ich davon aus, dass auch für diese Freistellung Arbeit da ist und dann habe ich da überhaupt kein Problem mit, denn dann kann ich das ja nachweisen falls notwendig. Will ich die Freistellung zum Eierschaukeln dann sollte man die Finger davon lassen.

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Moreno

05.04.2022 um 14:45 Uhr

Will ich die Freistellung zum Eierschaukeln dann sollte man die Finger davon lassen....wieso macht doch auch Spaß ;-)

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seehas

05.04.2022 um 15:27 Uhr

Es wäre ja auch eine Möglichkeit die Freistellung zu splitten. Als BRV habe ich 70%, meine Stellvertreterin hat den Rest. Wenn ich da bin macht sie meistens ganz normal ihren Job, wenn ich abwesend bin nimmt sie die Stunden (und auch ein paar mehr) in Anspruch. Über das Jahr gesehen arbeite ich 30% im Betrieb mit und sie 70%. Damit fahren wir bisher ganz gut.

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