Hallo,folgender komplizierter Sachverhalt. Nach einer Betriebsratswahl mit mehreren Listen kommt es nach der Konstituierenden Sitzung zum Punkt der Freistellungen. Nach der Wahl gab es mehrere kleine Listen und wenige große Listen. die kleinen Listen hatten sich in ein Verbund zusammen getan um mehr Freistellungen nach d"Hondschen Verfahren zu erhalten.Unmittelbar vor dem Sitzungspunkt Freistellungen haben dann die großen Listen einen Antrag gestellt nach d"Hondchen Verfahren vorzugehen und das Wahlverfahren so durchzuführen ,dass alle Listen als konkurrierende Listen sich zur Wahl stellen. Mit Mehrheit wurde diesen Antrag stattgegeben. Somit war das Bündnis der kleinen Listen nicht stattgegeben und diese mußten seperat ihre Freistellungen einreichen.Dadurch konnten Sie nur das minimum an Freistellungen erhalten.Ist dies nicht entgegen dem Minderheitenschutz? Die großen konnten somit die Masse an Freistellungen auf sich verteilen.