Abgeltung Überstunden
Hallo alle zusammen, wer kann mir hier weiterhelfen? Bei den meisten AN sind im Jahr Überstunden aufgelaufen. Der Jahresdurchschnitt der Arbeitsbeschäftigung verläuft bei uns wie eine Sinuskurve(Jahresbeginn wenig, Jahresmitte viel, und Jahresende wenig Arbeit und das über Jahre schon. Nun möchte die GL, daß die Überstunden für die Minusarbeitszeit als Ausgleich genommen werden sollen. Als sich einige Kollegen diese aber lieber auszahlen lassen wollten, lehnte das die GL ab! Mit der Begründung " Sie haben Ü-Std. (50 im Jahr) für die Minderarbeitszeit, also für die schlechten Monate, wo nicht so viel Arbeit anfällt, vorzuhalten". Wie soll man hier reagieren und was sollte dabei beachtet werden? Ist dieses überhaupt seitens der GL forderbar? Viele Grüße Frodo
Community-Antworten (5)
10.02.2012 um 21:00 Uhr
Grundsätzlich sollten Überstunden stets durch Abfeiern ausgeglischen werden. War auch sehr lange so die Forderungen der Gewerkschaft. Denn so soll vermieden werden, dass AG bei Personalbedarf dieses nicht durch Mehrbelastung in Form von Überstunden der AN erledigen, sondern Personal einstellen. Ist also sowohl aus diesen Gründen wie aber auch aus gesundheitlichen Gründen, Schutz vor Überbelastung so das Beste.
Nun muiss man ggf. auch in den ArbV/TV schauen was dort geregelt ist. Ist dort nichts geregelt liegt es im Direktionsrecht des AG was er möchte Bar oder Abfeiern.
http://www.palm-bonn.de/seite114.htm
Abfeiern von Ansprüchen auf Überstundenvergütung durch Freistellung Ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass alle geleisteten Überstunden vergütet werden, kann der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers nicht durch eine einseitig erklärte Freistellung von der Arbeitspflicht erfüllen (Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/00). Seit 1994 steht immerhin im neu geregelten Arbeitszeitgesetz der Freizeitausgleich aber vor der Vergütung von Mehrarbeit.
11.02.2012 um 10:31 Uhr
Wünschen kann sich der AG alles .
Was daraus wird ist eine andere Sache. Schließlich seid Ihr ja voll in der Mitbestimmung. (Sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht...) könnt Ihr Euch mit dem AG ja auf eine Arbeitszeitregelung einlassen, die die Interessen aller berücksichtigt. Dazu gehört eben auch, wie Plus- und Minusstunden gehandhabt werden.
Auch bei der reinen Frage der Zustimmung des BR zu Überstunden, kann die Frage des Zeitausgleichs mit dem AG besprochen und abgestimmt werden.
Ich stimme >kundh< zu, dass Zeitausgleich aus den oben genannten Gründen zu bevorzugen sind. Es könnte aber auch ein Rahmen oder eine Grenze bis zu der der Zeitausgleich zu erfolgen hat, ausgehandelt werden. Bei Überschreoiten des Rahmens erfolgt dann finanzieller Ausgleich u.s.w.
11.02.2012 um 18:49 Uhr
Ich würde euch empfehlen, mit dem AG eine BV zum Thema Jahresarbeitszeitkonten zu formulieren. Genau dort könne diese Fragen geregelt werden.
Generell finde ich die Lösung des AG nicht schlecht. SOmit haben die AN genug Puffer, um in den Zeiten der schlechten Arbeitsmasse nicht mit weniger Geld heimzugehen, oder gar Kündigungen heraufzubeschwören.
11.02.2012 um 19:43 Uhr
Ich möchte mich bei euch recht herzlich bedanken für die Informationen und Ratschläge, werde es im Gremium vorschlagen, was Jahresarbeitszeitkonten betrifft. Es wird bestimmt nicht einfach werden, allen Kollegen es hier recht zu machen. Viele Grüße Frodo
12.02.2012 um 13:59 Uhr
für mich stellt sich hier die frage wie lange die Überstunden als zinsloses darlehen dem AG zugestanden werden. Die Aussage des AG ::::::Sie haben Ü-Std. (50 im Jahr) für die Minderarbeitszeit, also für die schlechten Monate, wo nicht so viel Arbeit anfällt, vorzuhalten".::::: würde ich ohne entsrechende Regelung nicht hinnehmen. Auf die Art und Weise wälzt er sein Risiko einseitig auf die Arbeitnehmer ab. Wenn ich in meinem Arbeitsvertrag eine bestimmte Wochenarbeitszeit vereinbart habe, muss der AG dafür sorgen das ich diese auch entsprechend erhalte.
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