Erstellt am 09.02.2012 um 12:16 Uhr von Kölner
@Urgestein
Die Insolvenz der Mutter hat NICHT zwingend etwas mit der Tochterfirma zu tun und die Lohnzahlung sowieso nicht.
BTW:
WA vorhanden?
Und: Wenn die Insolvenz nunmehr schon im Raum steht, würde ich als BR aktiv werden...
Erstellt am 09.02.2012 um 12:58 Uhr von Urgestein
Ich weiss, aber unsere Fa ist erst 1 Jahr alt und kann nicht auf eigenen Füßen stehen, hat keine Werte und wurde immer von der Mutterfirma mit Geld versorgt sozusagen. Wir sind nur eine Fa von 17 leuten und somit haben wir keinen Wirtschaftsausschuß falls Du das mit WA meintest. Muss man dann schon vorher beim Amt sich wegen einem Antrag auf insolvenzgeld erkundigen oder wie läuft sowas ? Bin erst kurz im BR und sehr unerfahren. Ich möchte auf jeden Fall nicht, dass der Belegschaft Geld verloren geht und will sicher gehn und mich rechtzeitig um gewisse Dinge kümmern oder informieren....allerdings müsste man wissen welche das wären ;-(
Erstellt am 09.02.2012 um 13:09 Uhr von Lernender
@urgestein
die Agentur für Arbeit hat die Möglichkeit in einem solchen Fall für 3 Monate Insolvenzgeld zu Zahlen.
Kannst ja mal anrufen und dich nach dem prozedere erkundigen.
Erstellt am 10.02.2012 um 21:40 Uhr von youngtimer
Moin!
Normalfall:
Ein Antrag auf Insolvenzgeld kann innerhalb von 2 Monaten bei der entsprechenden Agentur für Arbeit nach Insolvenzeröffnung erfolgen. Diese bescheidet dann den Antrag.
Der AG bzw. der (vorläufige) Insolvenzverwalter (je nach Situation) ist verpflichtet eine Insolvenzgeldbescheinigung auszustellen (§ 314 SGB III).
Vor Insolvenzeröffnung:
Der Antrag kann erfolgen, wenn bereits ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt worden ist, dieses aber noch nicht eröffnet wurde, die Voraussetzungen auf Insolvenzgeld erfüllt werden, das AV beendet ist.
Vorschuss:
Sollte die Festsetzung der Höhe des Insolvenzgeldes länge Zeit in Anspruch nehmen, kann ein Vorschuss gewährt werden.