In unserem KH laufen kuriose Dinge: Ma reduzieren ihre Arbeitszeit befristet für 6 Monate, dann wieder 6 Monate voll arbeiten, dann wieder reduzieren. Jeweils mit schriftlichen Antrag udn die PDL genehmigt dies. Alles ohne Beteiligung BR und ohne Info an BR. Jetzt wollte ein weiterer MA die Arbeitszeitreduzierung auf 6 MOnate befristet und der darf nicht. gibt es so was in anderen Betrieben auch?
Geht das überhaupt so einfach? Gem. TzBfG denk ich geht es nur 3 Monate vorher beantragt, dann läuft die Änderung unbefristet und nach 2 Jahren kann erneut ein neuer Antrag auf arbeitszeitänderung gestellt werden. Wer weiß Rat?