Erstellt am 08.02.2012 um 20:23 Uhr von einediemitließt
Wenn ihr als BR solches mitmacht seid ihr es doch selber schuld. Zwar hat der BR bei der Reduzierung keine MB doch er ist dabei wenn die Arbeitszeit auf die Tage verteilt werden. Erhöhung der WAZ = Einstellung = § 99
PS: AN haben keinen Anspruch auf befristete Teilzeit, dazu gibt es auch entsprechende Rechtsprechung.
Erstellt am 08.02.2012 um 21:35 Uhr von ganther
"Zwar hat der BR bei der Reduzierung keine MB doch er ist dabei wenn die Arbeitszeit auf die Tage verteilt werden"
das ist so doch nicht richtig! Wir reden von einer individualrechtlichen Verringerung. Den kollektiven Bezug musst du erst einmal herzaubern.
"Erhöhung der WAZ = Einstellung = § 99"
So absolut auch nicht richtig. Kommt auf den Umfang an
Erstellt am 08.02.2012 um 21:43 Uhr von nicoline
@birwein,
*Alles ohne Beteiligung BR und ohne Info an BR. *
Bei der Reduzierung der individuell vereinbarten Arbeitszeit ist der BR nicht in der MB. Ein Informationsrecht würde ich jedoch immer sehen, weil der BR selbst festzustellen hat, ob durch diese Maßnahme ein MB Recht entsteht.
*Geht das überhaupt so einfach? Gem. TzBfG denk ich geht es nur 3 Monate vorher beantragt, dann läuft die Änderung unbefristet und nach 2 Jahren kann erneut ein neuer Antrag auf arbeitszeitänderung gestellt werden.*
Das, was das TzBfG enthält, ist ja nur das Mindestmaß, was der AG einzuhalten hat. Wenn er dem Wunsch eines MA entspricht und die Befristung einer Arbeitszeitreduzierung oder -erhöhung zuläßt, stellt das in meinen Augen eher eine Verbesserung dar, als dass man hier als BR insistieren sollte.
*Jetzt wollte ein weiterer MA die Arbeitszeitreduzierung auf 6 MOnate befristet und der darf nicht*
Na ja, wie schon von Dir erwähnt, der AG muss das nicht zulassen, vielleicht gibt es ja betriebliche Gründe für die Ablehnung. Die solltet ihr erforschen und gegebenenfalls auf Gleichbehandlung drängen.
*dann wieder 6 Monate voll arbeiten,*
MB bei Erhöhung der individuell vereinbarten Arbeitszeit besteht dann, wenn es sich um mindestens 10 Stunden handelt und länger als 1 Monat dauern soll. Dieses kommt einer Einstellung gleich. => BAG 9.12. 2008, Az. 1 ABR 74/07
Und ja, bei uns wird mehr befristet als unbefristet aufgestockt und reduziert. Wir werden über alles informiert und mitbestimmen, wenn es sich so verhält => BAG 9.12. 2008, Az. 1 ABR 74/07. Allerdings haben wir auch noch keine Ablehnung der PDL oder PA gehabt. Es ist aber schon mal so, dass die PDL mit reduzierungswilligen MA spricht, dieses zu verschieben, bis die Nachbesetzung geregelt ist.
Erstellt am 09.02.2012 um 09:35 Uhr von gironimo
wenn es die Mitarbeiter sind, die diese Veränderungen so wollen - warum nicht, wenn diese Praxis nicht zu Lasten der Übrigen geht. Freiwillig kann man so etwas machen.
>Jetzt wollte ein weiterer MA die Arbeitszeitreduzierung auf 6 MOnate befristet und der darf nicht.<
Wenn es bei Euch gängige Praxis ist, die Arbeitszeit zu kürzen und zu verlängern, könnte der Kollege von seinem Beschwerderecht gebrauch machen ( der gute alte § 85 BetrVG - immer wieder unterschätzt)
Erstellt am 09.02.2012 um 20:17 Uhr von birwein
danke für die vielen guten Antworten.
Diese Arbeitszeitänderungen passieren im stillen Kämmerlein.Jetzt haben wir allerdings Kenntnis davon.Bei ca. 400 Pflegekräften alles zu wissen und mitzukriegen? Beruhigt mich aber zumindest, dass bei euch auch befristete Arbeitszeitänderungen laufen. Wo kein Kläger da kein Richter, oder?
Bislang hat die PDL auch keine Arbeitszeitreduzierungen abgelehnt, sonst wären die MA schon kommen. Wie eben jetzt der Kollege