Betreibsratsanhörung bei Neueinstellung
Guten Tag,
Wir sind ein ganz frischer Betriebsrat und noch nicht so bewandert in einigen Dingen. Wir haben aber schon Unterlagen zwecks einer betriebsratsanhörung bekommen. Dabei geht es für uns 2 Dinge zu klären. Vorweg: Wir sind ein Unternehmen dass maßnahmebezogen arbeitet über Ausschreibungen der Arbeitsagentur. 80% aller Angestellten haben befristete Verträge die alle immer bis 31.08.2010 befristet sind und Verlängerungsankündigung wird in etwa Anfang August kommen (oder die Aussage es wird nicht verlängert).
es soll zum 01.09.2010 jemand neues eingestellt werden, der sich initiativ beworben hat.
- hat dieser bewerber schonmal für das Unternehmen gearbeitet und soll wieder befristet werden (Befristungsgrund geben sie die Maßnahme an die auch nur befristet ist)
- Soll er zum 01.09.2010 eingestellt werden, obwohl noch nicht raus ist wer vom 31.08.2010 keine verlängerung auf seinem aktuellen Posten bekommt.
Kann er wieder befristet eingestellt werden, und bevor wir dem zustimmen: Haben wir ein Anrecht zu erfahren ob verträge auslaufen bzw. auf eine interne Stellenausschreibung zu pochen? Der bewerber soll als pädagogischer Mitarbeiter eingestellt werden (das sowie dessen Qualifikation entspräche ca 40% der Arbeitnehmer bei uns)
Liebe Gruß
PS: allgemein wäre auch die Frage zu klären wann und wieweit sie uns informieren müssen bei solchen Planungen
Community-Antworten (2)
12.07.2010 um 12:49 Uhr
Hi,
die Informationsrechte sind im BetrVG sehr umfassend erläutert bzw. definiert. Da wären die §§ ab 87 BetrVG, denen Ihr Euch mal widmen könntet.
Wenn Ihr beschließt, dass interne Stellenausschreibungen zu machen sind, dann muss sie der AG auch intern ausschreiben.
Bei der erneuten Einstellung ist der §14 TzBfG zu beachten.
Auf jeden Fall ist Euch anzuraten Euch die notwendigen Wissenslücken durch Fortbildungen zu schließen.
zyklus
12.07.2010 um 14:18 Uhr
Kann er wieder befristet eingestellt werden
Wenn es sich um eine Befristung mit Sachgrund handelt, ja. Sofern die Maßnahme tatsächlich terminlich oder sachlich definitiv endet, wäre das ein Sachgrund.
Haben wir ein Anrecht zu erfahren ob verträge auslaufen bzw. auf eine interne Stellenausschreibung zu pochen?
Ja und Nein. Ja, grundsätzlich schon, aber in jedem Fall BEVOR die Maßnahme so weit fortgeschritten ist, das die Maßnahme bereits konkretisiert ist. I.d.R. wird der BR PAUSCHAL verlangen, das alle zu besetzenden Stellen intern auszuschreiben sind. Dann kann der BR auch einer Einstellung mit der Begründung widersprechen, das die Ausschreibung unterlassen wurde. Liegt hingegen die BR-Anhörung bereits vor, kann der BR seinen Widerspruch nicht mehr auf die fehlende Ausschreibung stützen, wenn er sie vorher nicht verlangt hat.
Informationsrecht:
Hier ist vor allem der §80 BetrVG beachtlich, speziell auf diesen Fall passen §92 und §90 BetrVG.
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