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Befristete Arbeitsverträge - Ist dem AG völlig freigestellt auf welchen Zeitraum er befristet?

L
LastManStanding
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

In unserer Unternehmung wurde vor ca. einem Jahr dazu übergegangen nur noch befristet auf ein Jahr einzustellen. Davor wurde ausschließlich auf zwei Jahre befristet.

Nun zu meiner Frage:

Nun liegt uns eine Stellenausschreibung mit einer zweijährigen Befristung vor!

Innerhalb unseres Gremiums gibt es dazu verschiedene Reaktionen bzw. Vorstellungen.

Ist dem AG völlig freigestellt auf welchen Zeitraum er befristet oder "muss" er sich an die eigentlich übliche Vorgehensweise (nur Ein-Jahres-Verträge) halten???

Vielen Dank für Eure Hilfe.

4.55506

Community-Antworten (6)

N
nicoline

01.04.2008 um 20:58 Uhr

Hallo LastManStanding

Nirgends steht, dass man nur Ein Jahres Verträge geben "muss" hier ein Link, der zum TzBfG führt.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

K
Konrad

02.04.2008 um 13:21 Uhr

Ein Jahr jetzt 2 Jahre ? Ihr seid ja ein toller BR !

Wir wäre es mal zur Abwechslung mit einer ganz normalen unbefristeten Einstellung ? Habt ihr keinen Wirtschaftausschuss und Personalplanung ?

BT
betriebliche trübung

02.04.2008 um 21:41 Uhr

@lastmanstanding: freut euch für den kollegen! warum solltet ihr dessen situation verschlechtern wollen?

@konrad: bist wohl noch nicht ganz in der realität angekommen, oder? die entscheidung, ob der ag befristet oder unbefristet einstellt ist immer noch ag-angelegenheit.

L
LastManStanding

02.04.2008 um 21:50 Uhr

hallo betriebliche trübung!

Danke für Deine Antwort!

Wir waren bzw. sind nur leicht irritiert, dass entgegen der üblichen Praxis des AG plötzlich wieder 2-Jahres-Verträge "angeboten" werden.

Kann der AG da wirklich hin- und herswitchen oder gibt es da sowas wie betriebliche Übung. Irgendwie erscheint mir diese Praxis gegenüber den neuen Kollegen/-innen, die nur mit einem Ein-Jahres-Vertrag ausgestattet wurden irgendwie ungerecht.

Schönen Abend noch

BT
betriebliche trübung

02.04.2008 um 21:59 Uhr

natürlich ist das eine miese situation für die vorher eingestellten mitarbeiter. meines erachtens könnt ihr hier aber nur tätig werden, wenn ihr ablehnungsgründe aus dem §99 betrvg zur stelle habt.

aber wenn ihr glück habt, verabschiedet sich der ag grade grundsätzlich von den jahresbefristungen, das wäre doch ein vorteil, oder?

L
LastManStanding

02.04.2008 um 22:11 Uhr

Wäre wirklich schön, aber leider ist anzunehmen, dass zukünftig wieder nur Ein-Jahres-Verträge angeboten werden. Na ja...

Trotzdem "Danke" für Deine Mithilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Nochmals: SCHÖNEN ABEND

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