Ist umziehen Arbeitszeit
Hallo Zusammen,
wir haben in unserer Firma eine Kantine. Die Mitarbeiter in der Kantine müssen aus hygienischen Gründen Arbeitskleidung tragen. Ihnen wurde von ihrem Vorgestzten gesagt, das sie sich vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende umziehen müssen, da diese Zeit keine Arbeitszeit wäre. Wir, der BR sind der Meinung das es doch Arbeitszeit ist, sind uns aber nicht so richtig sicher. Kann mir jemand sagen wie es wirklich ist und kann man es irgendwo nach lesen?
Für Eure Hilfe schom mal schönen Dank.
Gruß caebr
Community-Antworten (2)
08.02.2012 um 12:21 Uhr
I.d.R. ist das Umziehen dann Arbeitszeit, wenn die Arbeitsbekleidung zwingend auf Anweisung des AG getragen werden muß UND es dem AN nicht zumutbar ist (oder aus anderen Gründen unzulässig ist) die Arbeitsbekleidung bereits zu Hause anzuziehen.
Klassische Fälle: Hygienischer Bereich (Krankenhauspersonal, Köche, etc.) Auffällige zwingend zu tragende Arbeitsbekleidung (wie im Falle eines schwedischen Möbelhauses welches eine Auffällige Blau-gelbe Einheitsbekleidung vorschreibt, welche im normalen Straßenverkehr nicht "freiwillig" getragen werden würde - BAG 1 ABR 54/08)
Die Rechtsprechung ist aber uneinheitlich, wegen der Fixierung auf die "Umstände des Einzelfalls", z.B. 5 AZR 934/93 zur Frage der Kochbekleidung (keine AZ).
Damit muss die Antwort leider lauten: Kommt drauf an....
08.02.2012 um 16:37 Uhr
In vielen Fällen gibt es tarifliche Regelungen.
Und außerdem hat auch der BR einen Fuß in der Tür. Der hat nämlich bei der Frage des Beginn und Ende der Arbeitszeit auch mitzubestimmen, wo diese beginnt und endet. (siehe z.B. Däubler, Kommentar zum BetrVG zu § 87 Randziffer 77)
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