Umziehzeit = Arbeitszeit
Bei uns im Büro ist heute die Frage aufgetaucht, wann die Arbeitszeit der Kolleginnen, die in Pflegeheimen beschäftigt sind, beginnt. Beim Betreten der Einrichtung, vor dem Umziehen oder nach dem Umziehen.
Den Tarifvertrag, das ArbzG und andere schlaue Bücher wurden schon von den verschiedenen BRM durchstöbert ohne, dass wir bislang auf Nennenswertes gestoßen wären. Wir sind uns sicher, dass es ein BAG Urteil darüber gibt. Unser GL besteht im Moment darauf, dass die AZ nach dem Umziehen beginnt.
Wer weiß mehr?
Community-Antworten (25)
09.08.2006 um 13:26 Uhr
Hallo Lotte, ich habe einen Kommentar zum TVöD gespeichert, zu bekommen bei ver.di ("TS berichtet" Nr.21/06 vom 8.5.06), da ist die Frage ausführlich mit BAG- Urteilen usw. behandelt. Frage, wie kann ich Dir den zumailen? Oder frage mal bei ver.di an!
09.08.2006 um 14:46 Uhr
Das BAG hat sich z.B. einmal mit diesem Problem bzgl. Mitarbeitern in Entsorgungsbetrieben (Müllmänner-Urteil) befasst...
Das Urteil lautete: Die Umkleidezeit gehört nicht zu der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung und ist dementsprechend nicht zu vergüten. War übrigens weder im TV noch im AV festgehalten.
Weiter hilft das BGB: § 611- Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
§ 612 - Vergütung
09.08.2006 um 14:48 Uhr
@ Lotte,
bei uns war es früher so das wir uns vorm dienst umgezogen haben, allerdings bekammen wir dafür geld (rüst/wegegeld).
dann viel der tarif und es gab kein geld mehr. also gehört es bei uns zum dienst das mann/frau sich umziehen/duschen kann.
umkleidezeit und duschzeit ist arbeits/dienstzeit.
09.08.2006 um 14:54 Uhr
@ waschbär
Dann hat sich für Euch doch wenig bis nichts geändert!
09.08.2006 um 16:19 Uhr
Ramses,
die KollegInnen ziehen sich vor Ort um, die GL sagt, es sei keine besondere Arb.bekl. verlangt. Es gibt aber einen Hygieneordner, in dem genau beschrieben ist, dass die KollegInnen ihre Alltagskleidung ablegen müssen und sich umziehen müssen.
09.08.2006 um 19:30 Uhr
@Ramses II Ich kenne es nur so, dass ausdrücklich benannt werden muss, wenn die Zeit für das Umziehen als ArbZ. angerechnet werden kann. Wie sähe auch sonst die Arbeitszeitanrechnungen für z.B. Bankkaufleute, Groupiers oder anderen Frauen und Männern in Repräsentationsberufen aus?
@Lotte Selbst wenn Ihr Euch im Betrieb umziehen müsst, sähe ich hier keinen Anlass, eine Arbeitszeit anzurechnen!
09.08.2006 um 21:02 Uhr
Kölner, also hier kommt ja mein altes Indianergerechtigkeitsgefühl wieder hoch: Wenn der AG will, dass ich meine Kleidung komplett wechsle und dann erst meine Arbeit aufnehme, dann muss er mir das doch als AZ vergüten. Die Kollegen müssen ja in Alltagskleidung zur Arbeit kommen, da sie Kleidung, die sie auf der Straße anhatten aus hygienischen Gründen nicht bei der Arbeit tragen dürfen.
Anders wie Deine ganzen Repräsentanten, die die Kleidung durchaus schon zu Hause anziehen können, bevor sie den Arbeitsweg antreten.
Also noch gebe ich nicht auf.
Wölfchen, Du wolltest mir doch Material schicken??
09.08.2006 um 21:47 Uhr
Mir fällt gerade noch was ein:
Bekommen Astronauten die Zeit auch nicht vergütet, die sie brauchen um Ihre Arbeitskleidung anzuziehen?? ;-))
Na ja, die sind wohl eh jenseits irgendwelcher AZ Regeln
09.08.2006 um 22:20 Uhr
@Lotte Na, da stellen wir uns doch mal zunächst die Frage, wozu eine Arbeitskleidung denn dient. Überleg, überleg...hmmm...auch zum Schutz, nicht wahr? Wenn Dir Dein Indianerinnengerechtigkeitsemanzipationsgefühl hier zustimmen kann, dann ist es gut.
Spielen wir doch mal den Fall durch, dass Sr. D.Kubitus bei Herrn P.Rostata zum dritten Mal heute den Urinbeutel wechseln muss. Dabei läuft leider der Schlauch auf die...richtig...Arbeitskleidung. Sie sagt "Puh", zieht sich schnell um und fertig!
Auch Herr D.Ebil, Altenpfleger, war neulich froh, als Frau K.Otzmichan Ihren Mageninhalt auf seiner Arbeitshose entleerte und nicht auf seine G-Star Jeans! So musste er kurz in die Umkleide und fertig.
So what?
post scriptum1: Aber eine BV könnte Abhilfe schaffen!
post scriptum2: Ist die Nasa oder Esa eine Gewerkschaft?
09.08.2006 um 22:29 Uhr
Hallo Lotte, ich könnte Dir den Kram ja gleich zuschicken (ganz gleich nun auch wieder nicht, muss erst mal mit dem Hund Gassi gehen), aber ich weiß ja nicht, wohin. Vielleicht bin ich auch noch zu blöd und neu im Forum - ich habe jedenfalls nix gefunden, wo ich Deine e- mail finde.
09.08.2006 um 22:53 Uhr
Wölfchen, habe gedacht, dass ich Dir meine email Adresse zukommen lassen kann, indem ich Dein Kästchen anklicke und eine Nachricht, die ich nicht im Forum speicher, schreibe.
Nun werde ich hier also doch eine mailadresse hinterlegen, denn das Kästchen zu öffnen traue ich mich nach den Erfahrungen von Mona Lisa nun doch nicht mehr.
kannst mich unter: ziehmichnichtum@arcor.de erreichen
10.08.2006 um 00:09 Uhr
Wie lange gehen Hunde eigentlich Gassi?
10.08.2006 um 00:22 Uhr
Kommt drauf an, wieviel läufige Hündinnen in der Gegend wohnen! Aber: ich hatte nochmal in das BR- Postfach geschaut und Deine Adresse gefunden. Entschuldige bitte, das ich dieses nicht gleich getan tat, habe Dir auch schon Nachricht und Anhang zugeschickt. Vielleicht kannst Du was damit anfangen Gute Nacht Wölfchen
10.08.2006 um 00:31 Uhr
Bevor Du schlafen gehst: Guckst Du bitte nochmal rein
10.08.2006 um 11:08 Uhr
Ramses,
mensch so'n langen Text hab ich im Forum von Dir ja noch nie gesehen, ich bin ganz gerührt. ;-)
Danke!
ich denke, der beste Ausweg aus dieser Situation ist wohl der, Kölners Vorschlag aufzugreifen und eine BV über AZ zu machen. Jetzt bin ich erstmal im Urlaub, aber dann weiß ich ja, was ich anpacken kann, wenn ich wieder da bin.
10.08.2006 um 11:27 Uhr
Eine Betriebsvereinbarung über Arbeitszeit?
Wie unwirksam darf es denn sein?
Die Arbeitszeit als solche ist im Arbeitszeitgesetz abschliessend definiert. (Bezüglich der Entlohnungspflicht muss man allerdings den TV befragen).
10.08.2006 um 16:51 Uhr
Hallöchen, komme nicht aus den Forum, einfach toll hier. Zum Thema Arbeitskleidung kann ich von meiner Seite sagen, das dieses in unserem MTV drin steht. Wortlaut für eine BV (Arbeitszeit Die Arbeitszeit beginnt am Arbeitsplatz. Richtig...... Sofern der Arbeitgeber das Targen von Dienstkleidung bzw. Schutzkleidung angeordnet hat, zählt das Umkleiden als Arbeitzeit.
Ich hoffe, das ich dir damit weiterhelfen kann.
10.08.2006 um 21:25 Uhr
Ramses, was weiß ich wie die BV abschließend heißen wird, das ist noch ein großes weites Feld, mit dem ich mich in den nächsten Monaten bestimmt intensiv beschäftigen und fachkundigen Rat suchen werde.
10.08.2006 um 23:41 Uhr
@ Ramses II
Wow, echt stark der Artikel und Du mußt doch auch elend lang daran getippt haben - Respekt, Respekt!!!
11.08.2006 um 02:23 Uhr
Wie mann doch mit C&P beeindrucken kann! :-)))
Wünsche allerseits und allerorts eine gute Nacht!
11.08.2006 um 12:28 Uhr
@ Fayence wenns Dir nichts ausmacht, kläre mich doch auch mal auf, was C&P ist. Computermäßig gehöre ich zwar nicht zu denen, die vor Arbeitsbeginn beten "lieber Computer, tu mir heute bitte, bitte nichts", aber zu mehr als anklicken, lesen und schreiben reichts nicht.
12.08.2006 um 01:36 Uhr
@wölfchen Ich kopiere aus "hey, hey Wiki...": "Copy & Paste (Kopieren und Einfügen, abgekürzt C&P) ist ein zweistufiges Prinzip der Übertragung von Daten zwischen Software-Anwendungen. Zuerst werden die zu übertragenden Daten aus einer Anwendung heraus in einem externen Zwischenspeicher gespeichert (Copy, kopieren). Von dort aus können sie dann in der selben oder einer anderen Anwendung des Nutzers beliebig oft wieder eingelesen werden (Paste, einfügen).
Bei dem zu übertragenden Objekt kann es sich um einfachen Text handeln, aber auch um ein Bild oder eine Strukturen wie beispielsweise eine Tabelle, eine Datei oder ein Ordner. Das Haupteinsatzgebiet von Copy & Paste sind aber Textverarbeitungsprogramme und Texteditoren, um Textpassagen zeitsparend und vor allem fehlerfrei zu übertragen."
12.08.2006 um 16:37 Uhr
@ Kölner Danke! Besser hätte ich es nicht erklären können.
@ Wölfchen Hoffe, Du bist jetzt ob der "Schreibleistung" nicht enttäuscht!
@ Ramses II Mea culpa! Schenke Dir dafür ein Dauerabo M&M´S!
12.08.2006 um 21:21 Uhr
@ Fayence, Kölner, Ramses II die von mir unterstellte und nicht tatsächliche Schreibleistung machte nur einen Teil meiner Bewunderung aus. Man muß diese ganzen Stellen ja auch vorher gefunden haben, es sei denn der Artikel war komplett kopiert, aber auch dann bleibt noch ein Rest Bewunderung übrig, weil ich nicht annehme, dass Ramses unbedingt mit einer "Pflegebude" zu tun hat, und trotzdem wußte, wo er was zu dem Thema findet. Ich war trotzdem erst mal total beeindruckt! Und außerdem habe ich gleich wieder was dazugelernt mit C&P. Ist doch okay!
12.08.2006 um 22:02 Uhr
wölfchen, bei soviel verbliebener Bewunderung kann ich mein M&M´S Dauerabo ja unbesorgt einstellen! ;-P
Verwandte Themen
Beschlussfassung JA oder NEIN
Ich bin Mitglied eines 11 Gremium( Betriebsrat) Mein Vorschlag, das wir ein Beschluss fassen wollen ,das wir den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen wollen, die gesetzliche Umziehzeit zu bezahlen
Umziehzeit - Rüstzeit
ÄlterHallo BR Gemeinde. Umziehzeit oder Rüstzeit in einem Mehrschichtbetrieb mit ca.450 Beschäftigten. Wir haben die Pflicht Dienstkleidung zu tragen die auch genau beschrieben ist. T-Shirt ist jeden Ta
Umziehzeit = Arbeitszeit - laut TvöD nicht mehr?
ÄlterHallo, unsere GL sagt, seit der TVöD gilt ist Umziehzeit keine Arbeitszeit mehr. Ich bin BR in einem Pflegeheim und kann im TVöd nichts zu diesem Thema finden.
Umziehzeit gleich Arbeitszeit?
ÄlterHallo, wollte mal wissen ob die Umziehzeit (Privatkleidung - Dienstkleidung) in einem Pflegeheim bzw. Krankenhaus zur Arbeitszeit zählt oder nicht. Der BR kann mir im Moment keine Aussagen machen.
Umziehzeit=Arbeitszeit?
ÄlterHallo Leute, hab jetzt schon alles mögliche durchgesucht, auch unter Stichwort/Problem suchen und Beitragnummer............ und bin immer no net schlauer geworden ob die Umziehzeit für Dienstkleid