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Zeit zum Umziehen als Arbeitszeit?

A
Alice
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind Mitarbeiter in einem Alenpflegeheim. Meine Frage ist, zählt meine Zeit die ich zum Umziehen benötige, zu meiner Arbeitszeit dazu oder muss ich das das außerhalb der offiziellen Arbeitszeit machen?

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Community-Antworten (5)

N
nidis

08.06.2005 um 10:32 Uhr

Werdet ihr nach dem BAT vergütet?

R
Rollie

08.06.2005 um 17:24 Uhr

Wenn ein geltender Tarifvertrag es als Arbeitszeit vorsieht ja, ansonsten eher nein.

B
Biggy

08.06.2005 um 19:31 Uhr

Hallo alice mit diesem Problem schlagen wir uns auch gerade rum. Unser PDL verlangt dass wir Dienstkleidung tragen und diese vor Dienstantritt im Hause anlegen, bzw. ablegen bevor wir das Haus verlassen. Wir sind sind auch nicht sicher ob diese Zeit bezahlt werden muss oder nicht. Dazu kommt noch, dass für 150 Mitarbeiter im Haus nur 2 Duschen zu Verfügung stehen, ist also nicht sehr hygienisch wenn man verschwitz in seine privaten Kleider schlüpfen muss. Wir werden auf jeden Fall versuchen die Anordnung damit zu kippen dass keine ausreichenden Duschen zu Verfügung stehen. Im übrigen begründet er die Anweisung damit dass die Dienstkleidung auch Schutzfunktion haben soll, damit keine Infektionen nach drausen oder nach drinnen gebracht werden soll. So ein Unsinn es halten sich ständig Besucher auf Station auf die das auch bewirken können. Im überigen müssen wir unsere Kleidug ja auch mit nach Hause nehmen um sie zu waschen. Ich arbeite auch in einem Altenpflegeheim. Mal sehn was wir bewirken können. Gruß Biggy

M
Michael

09.06.2005 um 12:50 Uhr

Gibt es einen Personlrat, der hier seine Mitbestimmungsrechte in Anspruch nehmen könnte?

Wenn es weder einen gültigen Tarifvertrag, noch einen gewählte Interessensvertretung gibt, dann fällt dies wohl unter das Direktionsrecht und die Zeit muss nicht als Arbeitszeit berechnet werden.

R
Rollie

09.06.2005 um 19:17 Uhr

@Michael, bist Du sicher, das die Mitbestimmung des BR/PR soweit reicht, das Umziehen in die Arbeitszeit zu legen ?

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