Erstellt am 08.06.2005 um 08:32 Uhr von nidis
Werdet ihr nach dem BAT vergütet?
Erstellt am 08.06.2005 um 15:24 Uhr von Rollie
Wenn ein geltender Tarifvertrag es als Arbeitszeit vorsieht ja, ansonsten eher nein.
Erstellt am 08.06.2005 um 17:31 Uhr von Biggy
Hallo alice
mit diesem Problem schlagen wir uns auch gerade rum. Unser PDL verlangt dass wir Dienstkleidung tragen und diese vor Dienstantritt im Hause anlegen, bzw. ablegen bevor wir das Haus verlassen.
Wir sind sind auch nicht sicher ob diese Zeit bezahlt werden muss oder nicht. Dazu kommt noch, dass für 150 Mitarbeiter im Haus nur 2 Duschen zu Verfügung stehen, ist also nicht sehr hygienisch wenn man verschwitz in seine privaten Kleider schlüpfen muss.
Wir werden auf jeden Fall versuchen die Anordnung damit zu kippen dass keine ausreichenden Duschen zu Verfügung stehen.
Im übrigen begründet er die Anweisung damit dass die Dienstkleidung auch Schutzfunktion haben soll, damit keine Infektionen nach drausen oder nach drinnen gebracht werden soll. So ein Unsinn es halten sich ständig Besucher auf Station auf die das auch bewirken können. Im überigen müssen wir unsere Kleidug ja auch mit nach Hause nehmen um sie zu waschen.
Ich arbeite auch in einem Altenpflegeheim.
Mal sehn was wir bewirken können.
Gruß Biggy
Erstellt am 09.06.2005 um 10:50 Uhr von Michael
Gibt es einen Personlrat, der hier seine Mitbestimmungsrechte in Anspruch nehmen könnte?
Wenn es weder einen gültigen Tarifvertrag, noch einen gewählte Interessensvertretung gibt, dann fällt dies wohl unter das Direktionsrecht und die Zeit muss nicht als Arbeitszeit berechnet werden.
Erstellt am 09.06.2005 um 17:17 Uhr von Rollie
@Michael, bist Du sicher, das die Mitbestimmung des BR/PR soweit reicht, das Umziehen in die Arbeitszeit zu legen ?