W.A.F. LogoSeminare

Wann beginnt die eigentliche Arbeitszeit?

B
bonsai
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir möchten gerne etwas wissen unsere Arbeitszeit beginnt um 7.ooUhr ,allerdings ist es seit Jahren so das wir uns vorher umziehen und praktisch schon um 6.45Uhr fertig umgezogen im Aufenthaltsraum arbeitsfertig sind.Unsere Chefin kommt um 5 vor sieben rein und macht Dienstbesprechung.Beginnt unsere Arbeitszeit vor oder nach dem umziehen?Arbeitskleidung ist vom Betrieb vorgeschrieben und wird gestellt.

3.92205

Community-Antworten (5)

F
Fayence

20.07.2006 um 01:36 Uhr

Bonsai,

ein Arbeitsrichter würde sich z.B. Euren Arbeitsvertrag anschauen und einmal nachsehen, ob das Umkleiden zu Eurer arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gehört!

Ich vermute mal, eher nicht.

Dann würde er sich fragen, ob Ihr Eure Arbeitsleistung nur dann erbringen könnt, wenn Ihr Euch umgezogen habt!

Auch hier vermute ich, dass dieses nicht der Fall ist.

Der Arbeitgeber wiederum muss Euch für die arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung entlohnen. In welcher Zeit Ihr diese zu erbringen habt, ist durch die vereinbarte Arbeitszeit festgelegt. Das ArbZG geht davon aus, dass Arbeitszeit i.S.d.G. die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen ist.

Daraus ziehe ich den Schluss, dass Eure Arbeitszeit um 7.00 Uhr beginnt und zwar nachdem Ihr Euch umgezogen habt!

W
wölfchen

20.07.2006 um 12:04 Uhr

Hallo Bonsai, Deine Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, weil das Hintergrundwissen fehlt. Fayence hat schon recht, was die möglichen Fragen des Arbeitsrichters anbetrifft. Eine ganz entscheidende Frage fehlt noch - die nach der Tarifgebundenheit, denn z.B. im TVöD ist die Frage, ob das Umkleiden zur Arbeitszeit gehört, eigentlich geregelt. Auch könnte noch eine Rolle spielen: wie weit sind im Betrieb die Umkleideräume vom Arbeitsplatz entfernt. Also, es spielen viele Faktoren rein. Gruß Wölfchen

K
Kölner

20.07.2006 um 13:11 Uhr

@Wölfchen Sorry, dass ich nachfrage.... Aber: Sage mir wo im TVöD geregelt ist, dass "Umkleiden zur Arbeitszeit gehört"?

F
Fayence

20.07.2006 um 13:31 Uhr

@ Kölner

Ausführungen für z.B. OP-Personal?

Kann auf alle Fälle keine allgemeinverbindliche Regelung sein.

K
Kölner

20.07.2006 um 13:39 Uhr

Haha... ...da habe ich drauf gewartet. Das ist der BT-K aber nicht der ursprüngliche TVöD!

Ihre Antwort