Frage:
Ich habe auf eine korrekte Eingruppierung im April 2011 geklagt. Damals gab es GBR-Richtlinien dazu.
Eine Güteverhandlung lief ohne Ergebnis; Gerichtsverhandlung ist im März.
Zwischenzeitlich (1.12.) ist ein HausTV abgeschlossen worden, der wesentlich von der bisherigen Praxis abweicht aber gültig ist.

Wie wird ein Richter denn entscheiden: Aufgrund des aktuellen TV oder aufgrund der alten Regelungen des GBR (die ich auch beklagt habe)?