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Frage zur Eingruppierung

H
Hallihallo
Jan 2018 bearbeitet

Frage: Ich habe auf eine korrekte Eingruppierung im April 2011 geklagt. Damals gab es GBR-Richtlinien dazu. Eine Güteverhandlung lief ohne Ergebnis; Gerichtsverhandlung ist im März. Zwischenzeitlich (1.12.) ist ein HausTV abgeschlossen worden, der wesentlich von der bisherigen Praxis abweicht aber gültig ist.

Wie wird ein Richter denn entscheiden: Aufgrund des aktuellen TV oder aufgrund der alten Regelungen des GBR (die ich auch beklagt habe)?

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Community-Antworten (9)

P
paula

06.02.2012 um 12:06 Uhr

Frag mal Deinen Anwalt!

Wie lautet denn der Klageantrag? Das ist die maßgebliche Fragestellung.

L
Lernender

06.02.2012 um 12:21 Uhr

Wirst du denn mit dem neuen Tarifvertrag nach deinen Wünschen eingruppiert?

P
paula

06.02.2012 um 12:26 Uhr

@Lernender

"Wirst du denn mit dem neuen Tarifvertrag nach deinen Wünschen eingruppiert?"

obwohl ein TV ja gerade nicht "Wünsch-Dir-Was" ist :-)))))

G
gironimo

06.02.2012 um 12:37 Uhr

Ein neuer Tarif kann einen alten ablösen. Da gibt es doch dann auch Überführungsregeln. Die Frage ist, stimmt Deine Eingruppierung nach dem neuen Tarif?

Dann könnte es bestenfalls um entgangene Ansprüche im Rahmen der tariflichen Ausschlußfristen vor dem neuen Tarif gehen.

Was sagt denn die Gewerkschaft zu all dem?

L
Lernender

06.02.2012 um 12:51 Uhr

@Paula

das würde ja bedeuten das ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, bin ich nicht. Allerdings bin ich entsprechend der bestehenden Eingruppierungsrichlinien eingruppiert. Vielleicht ist das @hallo mit dem neuen TV auch.

P
paula

06.02.2012 um 16:44 Uhr

das zweifel ich ja gar nicht an... nur trotzdem gibt es die normative Wirkung des TV ;)

H
Hallihallo

06.02.2012 um 16:56 Uhr

Danke schon mal bis hierher. Der Klageantrag lautet auf korrekte Eingruppierung. In der GBR-Richtlinie gab es dafür 3500 Euro. Nach ERA-Eingruppierung und HTV gibt es da nur noch 3066,91 (abgesenkt). Würde die GBR-Richtlinie angewandt, dann würde ich die 3500 Euro bekommen und bekäme bis zur Erreichung des HTV nur ein Prozent Lohnerhöhung un der andere Teil würde abgeschmolzen über die Jahre.

L
Lernender

07.02.2012 um 09:15 Uhr

Warum hast du denn die günstigen Eingruppierungsrichtlinien des GBR beklagt? Wieso dauert es solange vom Gütetermin bis zur Verhandlung?

R
rkoch

07.02.2012 um 09:59 Uhr

@HalliHallo

Bist Du denn überhaupt in der Gewerkschaft? Sonst gilt der TV für Dich eigentlich sowieso nicht, außer Du hast eine Arbeitsvertrag der die Gültigkeit des TV herstellt (was ich ausschließe, da der HTV ja offenbar jüngeren Datums als Dein AV ist).

Interessant ist die Frage ob die Eingruppierungsrichtlinien des GBR überhaupt jemals gegolten haben.. Hängt davon ab WAS da genau geregelt wurde.... Falls sie gegolten haben bleibt die Frage offen, welchen Einfluß der Abschluß dieses TV jetzt hat. Sofern Dein AG z.Zeitpunkt des Abschlusses Deines Arbeitsvertrages ein Eingruppierungsschema angewendet hat und dieses in Deinem Arbeitsvertrag verankert hat, so könnte auch nach Abschluß dieses TV das arbeitsvertraglich verankerte Schema weitergelten.

Ziemlich viel wenn und aber.... Das kann aber nur Dein RA prüfen und muss dann entsprechend argumentieren. Warst Du zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haustarifvertrags nicht tarifgebunden (also DU nicht in der GEW) stehen die Chancen das Dein Arbeitsvertrag weiter gilt IMHO nicht schlecht. Also nachschauen zu welcher Bezahlung sich Dein AG in diesem verpflichtet hat. Warst Du hingegen in der GEW, so hat der TV Deinen AV in dieser Hinsicht abgelöst und Du kannst nur noch eine richtige Eingruppierung in den TV verlangen.

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