Erstellt am 06.02.2012 um 11:06 Uhr von paula
Frag mal Deinen Anwalt!
Wie lautet denn der Klageantrag? Das ist die maßgebliche Fragestellung.
Erstellt am 06.02.2012 um 11:21 Uhr von Lernender
Wirst du denn mit dem neuen Tarifvertrag nach deinen Wünschen eingruppiert?
Erstellt am 06.02.2012 um 11:26 Uhr von paula
@Lernender
"Wirst du denn mit dem neuen Tarifvertrag nach deinen Wünschen eingruppiert?"
obwohl ein TV ja gerade nicht "Wünsch-Dir-Was" ist :-)))))
Erstellt am 06.02.2012 um 11:37 Uhr von gironimo
Ein neuer Tarif kann einen alten ablösen. Da gibt es doch dann auch Überführungsregeln. Die Frage ist, stimmt Deine Eingruppierung nach dem neuen Tarif?
Dann könnte es bestenfalls um entgangene Ansprüche im Rahmen der tariflichen Ausschlußfristen vor dem neuen Tarif gehen.
Was sagt denn die Gewerkschaft zu all dem?
Erstellt am 06.02.2012 um 11:51 Uhr von Lernender
@Paula
das würde ja bedeuten das ich mit meinem Gehalt zufrieden bin, bin ich nicht.
Allerdings bin ich entsprechend der bestehenden Eingruppierungsrichlinien eingruppiert.
Vielleicht ist das @hallo mit dem neuen TV auch.
Erstellt am 06.02.2012 um 15:44 Uhr von paula
das zweifel ich ja gar nicht an... nur trotzdem gibt es die normative Wirkung des TV ;)
Erstellt am 06.02.2012 um 15:56 Uhr von Hallihallo
Danke schon mal bis hierher.
Der Klageantrag lautet auf korrekte Eingruppierung. In der GBR-Richtlinie gab es dafür 3500 Euro. Nach ERA-Eingruppierung und HTV gibt es da nur noch 3066,91 (abgesenkt). Würde die GBR-Richtlinie angewandt, dann würde ich die 3500 Euro bekommen und bekäme bis zur Erreichung des HTV nur ein Prozent Lohnerhöhung un der andere Teil würde abgeschmolzen über die Jahre.
Erstellt am 07.02.2012 um 08:15 Uhr von Lernender
Warum hast du denn die günstigen Eingruppierungsrichtlinien des GBR beklagt?
Wieso dauert es solange vom Gütetermin bis zur Verhandlung?
Erstellt am 07.02.2012 um 08:59 Uhr von rkoch
@HalliHallo
Bist Du denn überhaupt in der Gewerkschaft? Sonst gilt der TV für Dich eigentlich sowieso nicht, außer Du hast eine Arbeitsvertrag der die Gültigkeit des TV herstellt (was ich ausschließe, da der HTV ja offenbar jüngeren Datums als Dein AV ist).
Interessant ist die Frage ob die Eingruppierungsrichtlinien des GBR überhaupt jemals gegolten haben.. Hängt davon ab WAS da genau geregelt wurde....
Falls sie gegolten haben bleibt die Frage offen, welchen Einfluß der Abschluß dieses TV jetzt hat. Sofern Dein AG z.Zeitpunkt des Abschlusses Deines Arbeitsvertrages ein Eingruppierungsschema angewendet hat und dieses in Deinem Arbeitsvertrag verankert hat, so könnte auch nach Abschluß dieses TV das arbeitsvertraglich verankerte Schema weitergelten.
Ziemlich viel wenn und aber.... Das kann aber nur Dein RA prüfen und muss dann entsprechend argumentieren. Warst Du zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haustarifvertrags nicht tarifgebunden (also DU nicht in der GEW) stehen die Chancen das Dein Arbeitsvertrag weiter gilt IMHO nicht schlecht. Also nachschauen zu welcher Bezahlung sich Dein AG in diesem verpflichtet hat. Warst Du hingegen in der GEW, so hat der TV Deinen AV in dieser Hinsicht abgelöst und Du kannst nur noch eine richtige Eingruppierung in den TV verlangen.